Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 283
Nachdem nun Seine Majestät der König mich ermächtigt hat, die
erforderlichen Schritte zu tun, liegt mir bei der Achtung, welche ich stets
gegen das hohe staatsmännische Talent Eurer Exzellenz gehegt habe, und
bei dem lebhaften Wunsche, nur gemeinsam mit Württemberg in der
deutschen Frage vorzugehen, vor allem daran, Eurer Exzellenz Ansicht in
der Sache zu kennen. Ich habe die in das Auge zu fassende Frage einstweilen
als einfache Privatarbeit t) etwas zu formulieren versucht und erlaube
mir diese Skizze ganz vertraulich Eurer Exzellenz anliegend zu übersenden.
Es würde mir von höchstem Werte sein, Ihre Ansicht im allgemeinen und
über einzelne Detailbestimmungen zu hören. Wenn einzelnes, wie zum
Beispiel die Zuziehung eines preußischen Bevollmächtigten in die Militär-
kommission, zu weit zu gehen scheint, ?) so liegt hierbei der Gedanke zugrunde,
daß ohne Zustimmung und tätige Beihilfe Preußens eine Vereinigung der
süddeutschen Staaten in irgendwelcher Form eine Unmöglichkeit sein würde,
und daß also, um diese Geneigtheit zu erzielen, demselben günstige Bestim-
mungen aufzunehmen eine unumgängliche Notwendigkeit ist.
Die Frage, in welcher Weise die legislativen Faktoren ihre Tätigkeit
bezüglich der gemeinsamen Angelegenheiten geltend zu machen hätten, habe
ich noch unberührt gelassen.
Ich wiederhole jedoch, daß ich diese Skizze nicht als Minister des
Auswärtigen, sondern lediglich als Freund Eurer Exzellenz vorlege, und
daß ich weitere Schritte nicht unternehmen wollte, ohne die Ansicht Eurer
Exzellenz gehört zu haben.
Entwurf.
Im Hinblick auf Artikel IV des Prager Friedens, welcher eine Ver-
einigung der südlich des Mains gelegenen deutschen Staaten zur Voraus-
setzung einer nationalen Vereinigung mit Norddeutschland nimmt, sind
Ihre Majestäten und Königlichen Hoheiten, die Könige von Bayern und
Württemberg und die Großherzoge von Baden und Hessen, letzterer für
die südlich vom Main gelegenen Teile des Großherzogtums, überein-
gekommen wie folgt:
I. Abteilung.
Art. 1.
Die Königreiche Bayern und Württemberg, das Großherzogtum
Baden und der südlich gelegene Teil des Großherzogtums Hessen ver-
1) Der nachfolgende Entwurf war eine Arbeit des Ministerialrats Freiherrn
von Völderndorff. Ueber dessen nahe geschäftliche und persönliche Beziehungen zu
dem Fürsten, siehe die aus seinem Nachlaß herausgegebene, leider unvollendete Schrift:
„Vom Reichskanzler Fürsten von Hohenlohe", München 1902.
2) Artikel 6 Absatz 2 des nachfolgenden Entwurfs.