Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 299
zur Sprache bringen lassen und das etwa vorliegende Etikettenhindernis
durch Hinweis auf einen von Eurer Königlichen Majestät beabsichtigten
Besuch in Berlin, dessen Zeitpunkt nicht berührt zu werden brauchte,
beseitigen.
Der treugehorsamst Unterzeichnete erlaubt sich daher ehrfurchtsvollst
um die Allerhöchsten Befehle zu bitten, ob und in welcher Richtung er
den Baron Perglas mit Instruktionen versehen soll.
In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 6. April 1868
hatte der Abgeordnete Ruland die Regierung heftig angegriffen wegen
verschiedener in der „Süddeutschen Presse“ enthaltenen Artikel.
Fürst Hohenlohe sagte darauf: ich muß vor allen Dingen hervor-
heben, daß die Staatsregierung eine eigentliche Regierungspresse nicht besitzt.
Sie wollte kein Regierungsorgan und ließ deshalb die „Bayrische Zeitung“
eingehen. Die „Süddeutsche Presse“ ist kein Regierungsorgan. Sie erhält
keine Instruktionen, und die Regierung ist also für die Aeußerungen, welche
in der „Süddeutschen Presse“ enthalten sind, nicht verantwortlich. Sie
können dieses Verhältnis vielleicht auffallend finden, indessen werden Sie
mir recht geben, wenn ich sage, ich habe eine zu hohe Meinung von der
Presse im allgemeinen, um mir ein größeres, bedeutenderes Organ der
Presse zu denken, welches nach Instruktionen arbeiten, welches nach Vor-
schrift oder nach Anweisung denken könnte. Ein solches Organ wäre nur
denkbar in der beschränkten Form eines Staatsanzeigers, für dessen einzelne
Teile die Regierung verantwortlich sein kann.
Ich muß also die Angriffe, welche gegen die Staatsregierung bezüglich
der Regierungspresse erhoben worden sind, als gegenstandslos bezeichnen.
Bericht an den König, die süddeutsche Frage betreffend.
München, 10. April 1868.
Durch das am 5. d. M. ergangene Allerhöchste Signat verlangen
Eure Königliche Majestät Aufklärung, aus welchen Gründen der Versuch
einer Bildung eines süddeutschen Staatenvereins gescheitert ist.
Der treugehorsamst Unterzeichnete beeilt sich demzufolge, nachstehendes
alleruntertänigst vorzutragen.
Die Gründung eines süddeutschen Staatenvereins, welcher die Voraus-
setzung des Artikels IV des Prager Friedens erfüllen sollte, hatte von
vornherein nur dann eine Aussicht auf Erfolg, wenn die Idee die voll-
ständige Billigung Eurer Königlichen Majestät fand und damit die Hoff-
nung gegeben war, daß Allerhöchstdieselben der beabsichtigten diplomatischen
Aktion die unbedingteste Zustimmung erteilen würden.