Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

350 Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 
Bayern sich zur Ablösung seines Anteils veranlaßt sehen, die Königlich 
bayrische Regierung wird an dem Schutz= und Trutzbündnis loyal fest- 
halten. Die durch jene Bündnisse geschaffene nationale Gemeinsamkeit in 
der Verteidigung deutschen Bodens steht nach unfrer Ueberzeugung so 
über allen Zweifel erhaben, daß verschiedene Ansichten über jene Detail- 
fragen in keiner Weise dieses feste Band erschüttern können. 
Ich freue mich, aus der Mitteilung des Freiherrn von Werthern zu 
entnehmen, daß Graf Bismarck in dieser Hinsicht mit mir die gleiche An- 
schauung teilt. Was nun die Grundsätze betrifft, von welchen bei der 
Regelung des gemeinsamen Festungsmaterials ausgegangen werden dürfte, 
so eröffnet die Mitteilung des Freiherrn von Werthern die Aussicht, daß 
sich die Königlich preußische Regierung darin mit der Königlich bayrischen 
Regierung werde einverstanden erklären können, daß die Verwaltung 
jenes Materials keine mit dem Norddeutschen Bunde gemeinsame sein solle. 
Der Ansicht der Königlichen Regierung würde es mehr entsprechen, 
wenn die Verwaltung des in Süddeutschland gelegenen Materials nicht 
den süddeutschen Territorialregierungen, wie dies im Protokoll vom 
10. Oktober v. J. vereinbart wurde, sondern der Festungskommission selbst 
übertragen würde. Nur um dem Wunsche Badens nachzukommen, hat 
sich die Königliche Regierung jener Fassung des Protokolls angeschlossen. 
Wie indessen diese Regelung auch stattfinden mag, darin waren die süd- 
deutschen Regierungen einig, daß dem Norddeutschen Bunde als Miteigen- 
tümer eine Beteiligung an der Oberaufsicht des gemeinschaftlichen Materials 
zugestanden werden müsse. Es dürfte nicht schwer sein, eine Form zu 
finden, in welcher diese gegenseitige Inspizierung des Materials, welches 
in den früheren Bundesfestungen lagert, stattfinden könnte. Ich gebe mich 
also der Hoffnung hin, daß die etwa bestehenden Differenzen in der An- 
schauung der beiden Regierungen bald gelöst werden können, und füge 
noch bei, daß es wohl am zweckmäßigsten sein würde, die süddeutsche Festungs- 
kommission sofort ins Leben treten zu lassen, nachdem durch eine zwischen 
den süddeutschen Staaten und dem Norddeutschen Bunde getroffene Ver- 
ständigung die in Artikel VII des Vertrags vom 10. Oktober v. J. vor- 
behaltene Beteiligung des Norddeutschen Bundes an der Oberausfsicht über 
die Verwaltung des Festungsmaterials geregelt sein wird. 
Indem ich E. H. bitte, diese Depesche zur Kenntnis des Herrn 
Grafen von Bismarck zu bringen u. s. w. 
Diese Verhandlungen mit Preußen führten zu keinem Ergebnis. Im 
März 1869 erklärte der preußische Gesandte, daß Graf Bismarck jeden- 
falls der schleunigen Einberufung der Liquidationskommission entgegensehe. 
Am 9. März konferierte Fürst Hohenlohe auf Befehl des Königs mit
	        
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