Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 363 
könnten. Dagegen vermögen wir nicht dafür zu stimmen, daß der bloßen 
Präsumtion möglicher Eingriffe in diese Rechte die Tatsache einer diplo- 
matischen Konferenz entgegengestellt und dadurch — abgesehen von der 
erhöhten Schwierigkeit, auf so unsicherem Grunde zu festen Einverständnissen 
zu gelangen — vielleicht der Schein einer beabsichtigten Kontrolle und 
Beschränkung der Freiheit der katholischen Kirche hervorgerufen und die 
Spannung der Gemüter ohne Not vermehrt werden könnte. 
Die hier dargelegte Auffassung hat übrigens die Kaiserlich Königliche 
Regierung nicht abhalten können, die von dem Königlich bayrischen Kabinette 
ausgegangene Anregung zu einem Meinungsaustausche über diese bedeutungs- 
volle Angelegenheit in ihrem ganzen Werte anzuerkennen. Wir fühlen 
uns dem Herrn Fürsten von Hohenlohe für die Mitteilung seiner Ansicht 
und für den uns dadurch gebotenen Anlaß, unser Verhältnis zur Sache 
darzulegen, aufrichtig verpflichtet, und Eure Exzellenz wollen es übernehmen, 
dieser Gesinnung bei Seiner Durchlaucht den wärmsten Ausdruck zu ver- 
leihen. Eine Abschrift des gegenwärtigen Erlasses sind Sie ermächtigt 
dem Herrn Ministerpräsidenten, falls es gewünscht wird, zur Verfügung 
zu stellen. 
von Beust. 
Von dem Fürsten Hohenlohe geschriebener Artikel für die 
„Augsburger Abendzeitung“. « 
Die Antwort des Grafen Beust auf die Depesche des Fürsten Hohen- 
lohe betreffend das Konzil ist ein zu eigentümliches Aktenstück, als daß wir 
es unterlassen könnten, demselben einige erläuternde Worte zu widmen. 
Graf Beust geht zunächst von dem Grundsatze aus, daß eine Regierung, 
welche wie die österreichisch-ungarische die Freiheit aller verschiedenen Religions- 
bekenntnisse innerhalb der freiheitlich konstituierten Gesellschaft zum leitenden 
Grundsatze erhoben hat, dem Konzil kein „System präventiver, ein- 
schränkender Maßnahmen“ gegenüberstellen könne. Wer die Depesche des 
Fürsten Hohenlohe gelesen hat, wird mit Erstaunen hören, daß sie ein 
System präventiver, einschränkender Maßnahmen enthalte. Von einem 
solchen Vorschlage ist in der Depesche keine Spur zu finden. Der bayrische 
Minister erkundigt sich danach, welche Haltung die Regierungen dem Konzil 
gegenüber einzunehmen beabsichtigen, und schlägt bestimmte Wege vor zur 
Verständigung unter den Regierungen zu dem Zwecke, die römische Kurie 
über die Anschauungen dieser Regierungen nicht im Zweifel zu lassen. Der 
Zweck der bayrischen Regierung war also kein andrer, als die Regierungen 
aufzufordern, ihre Stellung gegenüber dem Konzil ernstlich ins Auge zu 
fassen. Allerdings würde Graf Beust berechtigt gewesen sein, die Oppor- 
tunität und die Berechtigung „einschränkender Maßnahmen"“ zu bezweifeln,
	        
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