Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 375 
die Sache so: Bayern solle an die deutschen Regierungen den betreffenden 
Vorschlag machen, dann würden sich die preußische und die übrigen Re- 
gierungen damit einverstanden erklären, und diese Noten könnten dann 
dem Bevollmächtigten, welchen Bayern in Form eines Reisenden von 
Distinktion nach Rom schicken müsse, als Beglaubigung dienen. Der be- 
treffende Bevollmächtigte müsse keinen offiziellen Charakter haben, sondern 
zu seinem Vergnügen nach Rom reisen, dürfe aber dort über seine Qualität 
als offiziöser Bevollmächtigter keinen Zweifel lassen. Wer diese Person 
sei, müsse freilich noch überlegt werden. Wir gingen verschiedene 
Persönlichkeiten durch, konnten aber zurzeit niemand finden und be- 
schlossen, daß die Frage der Person des Abzusendenden noch in suspenso 
bleiben solle. 
Den andern Tag kam der Geheime Rat Abeken, Referent für die 
Konzilsachen im auswärtigen Ministerium, zu mir, und wir verabredeten 
die in dem anliegenden Promemoria enthaltenen Schritte. 
Promemoria. 
Berlin, 14. Juni 1869. 
Am 13. Juni begab ich mich im Auftrage des Herrn Ministers zu 
dem hier anwesenden Königlich bayrischen Staatsminister und Minister 
des Aeußern, Herrn Fürsten von Hohenlohe, Durchlaucht, um demselben 
nebst andern auf das bevorstehende ökumenische Konzil bezüglichen Schrift- 
stücken auch die unter dem 28. v. M. an den Königlichen Gesandten in 
München gerichtete Depesche vorzulegen. Seine Durchlaucht erklärte sich 
mit dem Inhalt derselben vollkommen einverstanden und fügte noch hinzu, 
daß er ebenso einverstanden sei mit dem in bezug auf die Form des 
in Rom zu tuenden Schrittes ihm mündlich gemachten Vorschlage des 
Grafen Bismarck, daß die vertraulichen Vorstellungen und Mahnungen 
durch eine von der Königlich bayrischen Regierung in vertraulicher Mission 
nach Rom zu entsendende Persönlichkeit gemacht werden sollten. Dieser 
Abgesandte würde nicht im Namen Bayerns allein, sondern im Namen 
aller deutschen Regierungen zu sprechen haben, deren Beteiligung an diesem 
Schritte durch besondere Schreiben, welche dem Abgesandten gleichsam zur 
Beglaubigung seines gemeinschaftlichen Auftrags dienen würden, zu kon- 
statieren sei. 
Der Königlich bayrische Herr Minister sprach seine Absicht aus, nun- 
mehr ohne weiteres mit dem Vorschlage zu einer solchen Sendung und 
zur Verständigung über die Sprache, die in Rom geführt werden solle, 
wofür Seine Durchlaucht die in der diesseitigen Depesche vom 28. Mai 
angedeuteten Grundsätze billigte, sich an die Regierungen von Württem- 
berg, Baden und Hessen-Darmstadt zu wenden. Die Persönlichkeit, welche
	        
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