Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 375
die Sache so: Bayern solle an die deutschen Regierungen den betreffenden
Vorschlag machen, dann würden sich die preußische und die übrigen Re-
gierungen damit einverstanden erklären, und diese Noten könnten dann
dem Bevollmächtigten, welchen Bayern in Form eines Reisenden von
Distinktion nach Rom schicken müsse, als Beglaubigung dienen. Der be-
treffende Bevollmächtigte müsse keinen offiziellen Charakter haben, sondern
zu seinem Vergnügen nach Rom reisen, dürfe aber dort über seine Qualität
als offiziöser Bevollmächtigter keinen Zweifel lassen. Wer diese Person
sei, müsse freilich noch überlegt werden. Wir gingen verschiedene
Persönlichkeiten durch, konnten aber zurzeit niemand finden und be-
schlossen, daß die Frage der Person des Abzusendenden noch in suspenso
bleiben solle.
Den andern Tag kam der Geheime Rat Abeken, Referent für die
Konzilsachen im auswärtigen Ministerium, zu mir, und wir verabredeten
die in dem anliegenden Promemoria enthaltenen Schritte.
Promemoria.
Berlin, 14. Juni 1869.
Am 13. Juni begab ich mich im Auftrage des Herrn Ministers zu
dem hier anwesenden Königlich bayrischen Staatsminister und Minister
des Aeußern, Herrn Fürsten von Hohenlohe, Durchlaucht, um demselben
nebst andern auf das bevorstehende ökumenische Konzil bezüglichen Schrift-
stücken auch die unter dem 28. v. M. an den Königlichen Gesandten in
München gerichtete Depesche vorzulegen. Seine Durchlaucht erklärte sich
mit dem Inhalt derselben vollkommen einverstanden und fügte noch hinzu,
daß er ebenso einverstanden sei mit dem in bezug auf die Form des
in Rom zu tuenden Schrittes ihm mündlich gemachten Vorschlage des
Grafen Bismarck, daß die vertraulichen Vorstellungen und Mahnungen
durch eine von der Königlich bayrischen Regierung in vertraulicher Mission
nach Rom zu entsendende Persönlichkeit gemacht werden sollten. Dieser
Abgesandte würde nicht im Namen Bayerns allein, sondern im Namen
aller deutschen Regierungen zu sprechen haben, deren Beteiligung an diesem
Schritte durch besondere Schreiben, welche dem Abgesandten gleichsam zur
Beglaubigung seines gemeinschaftlichen Auftrags dienen würden, zu kon-
statieren sei.
Der Königlich bayrische Herr Minister sprach seine Absicht aus, nun-
mehr ohne weiteres mit dem Vorschlage zu einer solchen Sendung und
zur Verständigung über die Sprache, die in Rom geführt werden solle,
wofür Seine Durchlaucht die in der diesseitigen Depesche vom 28. Mai
angedeuteten Grundsätze billigte, sich an die Regierungen von Württem-
berg, Baden und Hessen-Darmstadt zu wenden. Die Persönlichkeit, welche