Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 385
und somit ihren Zweck teilweise erfüllt. Die Abordnung eines Agenten
ohne Kreditiv, jedoch mit der Bestimmung, im Namen sämtlicher deutschen
Regierungen zu sprechen, scheint mir gegenüber der bisherigen Ablehnung
gemeinschaftlichen Handelns und der verschiedenen Stellung der ver-
schiedenen Regierungen nicht recht ausführbar und im Erfolge zweifelhaft.
Halten Sie aber dafür, daß Verfassung und Gesetze Mittel zur Abwehr
ausreichend nicht in die Hand geben und daß daher Ihre Sorge für volle
Sicherung meines königlichen Oberaufsichtsrechtes und der staatlichen
Interessen nebiges Mittel nicht umgehen läßt, so will ich nicht hindern,
daß Sie es anwenden, verfüge jedoch in diesem Falle, daß Sie mir
hierüber Bericht erstatten und über die Person des Abgeordneten gut-
achtlichen Vorschlag machen.
Hohenschwangau, 31. Juli 1869.
Ludwig.
An den Grafen Bismarck.
München, 5. August 1869.
Eure Exzellenz haben die Güte gehabt, mit Baron Varnbüler und
mir über die in Konzilsangelegenheiten zu ergreifenden weiteren Maßregeln
sich zu besprechen, und es wurde damals als das zweckmäßigste anerkannt,
einen gemeinsamen Bevollmächtigten in vertraulicher Mission nach Rom
zu senden, um auf die Entschließungen, welche dort gefaßt werden, in
mäßigender Weise einzuwirken. Wie ich mich seither überzeugt habe, wird
diese Maßregel insolange nicht auf die Zustimmung der sämtlichen
deutschen Regierungen rechnen können, als nicht zugleich mit dem Vorschlage
auch die Persönlichkeit benannt werden kann, welcher die ebenso schwierige
als delikate Mission übertragen werden sollte. Eine solche Persönlichkeit
zu finden ist mir bisher nicht gelungen. Ich wollte die Gründe, weshalb
ich in der besprochenen Angelegenheit noch nicht weiter vorgegangen bin,
Eurer Exzellenz nicht länger vorenthalten, behalte mir aber weitere Mit-
teilung vor, sobald es mir gelungen sein wird, einen Vertreter zu finden,
dessen allseitige Akzeptation gehofft werden kann.
Graf Bismarck an den Fürsten Hohenlohe.
Varzin, 11. August 1869.
Eurer Durchlaucht danke ich verbindlichst für die gefällige Mitteilung
vom 5. d. M., welche mir verspätet über Berlin zugegangen ist. Von
seiten der diesseitigen Regierung bitte ich das Einverständnis mit der
Wahl jeder Persönlichkeit, welche der Königlich bayrischen für den be-
absichtigten Zweck geeignet erscheinen wird, vorauszusetzen. Eurer Durch-
laucht wird es zur Genugtuung gereichen, daß schon jetzt die Besprechungen
Fürst Hohenlohe, Denkwürdigkeiten. 1 25