28
gegeben werden, daß Jemand auch ohne Griechisch auf juristischem
Gebiete Großes leisten könne; allein das Griechische fördere doch
die sittliche und geistige Bildung in so hohem Maße, daß dessen
Beseitigung eine schwere Schädigung der Gymnasialbildung einschließen
würde.
Trotzdem aber, daß das Gymnasium, wenn es seine Pfllicht
erfülle, in Mathematik und Naturwissenschaften so viel leiste, daß
es sich mit den gleichen Classen der Realschule wohl messen könne,
sei es doch nicht für die gesammte höhere Bildung als ausreichend
anzusehen. Das Gymnasium sei bestimmt zur Vorbildung für
alle Universitätsstudien. Es gebe aber auch Gebiete, welche in der
Höhe der wissenschaftlichen Ansprüche dem, was auf der Universität
elehrt werde, nicht nachständen, nämlich die Fächer der wissenschaftichen
Technik. Für diese reichten die Gymnasien nicht aus, und deshalb
sei eine Zweitheilung der höheren Bildungsanstalten nothwendig.
Von anderer Seite (Jäger) wurde wiederum betont, daß die
leitenden Classen des Volkes das Bedürfniß haben, sich auf der
Grundlage einer gemeinsamen Bildung zu verständigen. Mithin
müsse die Realschule, wenn dieselbe nach Gründung der Mittelschulen
und nach Abgabe eines großen Theiles ihrer Schüler an
dieselben noch lebensfähig bleiben wolle, mehr Fühlung mit
dem Gymnasium suchen, und zwar auf der Basis des Lateinischen,
welches gegenwärtig auf der Realschule nicht den ihm gebührenden
Platz eines wissenschaftlichen Faches ersten Ranges einnehme,
sondern so behandelt werde, daß die Forderungen, anstatt sich mit
jeder Classe zu steigern, mit jeder Classe herabgestimmt werden
müßten. Die hie und da bestehende Einrichtung, nach welcher der
Stundenplan der Sexta und Ouinta beider Anstalten identisch sei,
müsse zur allgemeinen Einrichtung erhoben und noch weiter auf
höhere Classen ausgedehnt werden. Der alleinige Unterschied
zwischen Gymnasial= und Real-Bildung sei in das Griechische zu
verlegen, so daß die Gymnasien das Griechische neben dem Latei—
nischen hätten, die anderen Anstalten nur das Lateinische. Auf diese
Weise sei die Trennung beider Schulen auf das Unerläßliche zu
beschränken.
Dieser Vorschlag wurde als ein Zurückgehen auf eine höchst
unvollkommene Schulform, überdies auch als unausführbar bezeichnet
(Ostendorf, Gandtner). Insbesondere wurde bemerkt,
daß die Zeit, welche die eine Art der Schüler auf das Griechische
verwendeten, für die anderen doch durch irgend etwas ausgefüllt
werden müsse. Dies letztere möge aber sein was es wolle, so
werde durch eine solche Einrichtung eine durchgreifende Verschiedenheit
herbeigeführt; es werde dann wiederum zwei wesentlich verschiedene
Arten von Schülern geben und das angestrebte Ziel einer
Einheit der Bildung werde auf diese Weise nothwendig verfehlt.