VIII.
Post- und Telegraphenwesen.
Artikel 48—52.
In der allgemeinen Discussion wurde das Wort nicht ergriffen, weß-
halb sofort die specielle Discussion begann.“)
Artikel 48
(conform mit Artikel 45 des Entwurfs.)
Amendements hierzu wurden gestellt:
1) von Erxleben:s)
a) statt „Staatsverkehrsanstalten“ zu setzen:
. Bundesverkehrsanstalten“;
b) am Schlusse die Gorte; „nach den gegenwärtigen“ rc. bis
„maßgebenden Grundsätzen“ zu streichen und hinter „überlassen
ist“ beizufügen:
„Bis zu anderweitiger gesetzlicher Regelung find
in dieser Beziehung die gegenwärtig bei der Kö=
niglich Preußischen Post= und Telegraphenverwal=
tung maßgebenden Grundfsätze anzuwenden.““")
2) von Dr. Becker:t)
den Artikel dahin zu ändern:
„Das den Bundesstaaten noch zustehende Post= und Tele-
graphen-Monopol sowie der Postzwang sind aufgehoben.
*) Hiermit begann die 25. Sitzung vom 2. April 1867. Si. Ber. S. 515.
St. Ber. 515.
*#)Dr.-S. u. 63.
1) Dr.-S. u. 67.