Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

VIII. 
Post- und Telegraphenwesen. 
Artikel 48—52. 
In der allgemeinen Discussion wurde das Wort nicht ergriffen, weß- 
halb sofort die specielle Discussion begann.“) 
Artikel 48 
(conform mit Artikel 45 des Entwurfs.) 
Amendements hierzu wurden gestellt: 
1) von Erxleben:s) 
a) statt „Staatsverkehrsanstalten“ zu setzen: 
. Bundesverkehrsanstalten“; 
b) am Schlusse die Gorte; „nach den gegenwärtigen“ rc. bis 
„maßgebenden Grundsätzen“ zu streichen und hinter „überlassen 
ist“ beizufügen: 
„Bis zu anderweitiger gesetzlicher Regelung find 
in dieser Beziehung die gegenwärtig bei der Kö= 
niglich Preußischen Post= und Telegraphenverwal= 
tung maßgebenden Grundfsätze anzuwenden.““") 
2) von Dr. Becker:t) 
den Artikel dahin zu ändern: 
„Das den Bundesstaaten noch zustehende Post= und Tele- 
graphen-Monopol sowie der Postzwang sind aufgehoben. 
*) Hiermit begann die 25. Sitzung vom 2. April 1867. Si. Ber. S. 515. 
St. Ber. 515. 
*#)Dr.-S. u. 63. 
1) Dr.-S. u. 67.