Full text: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Schwerin Putzar. Bismarck. 1199 
Graf Schwerin-Putzar (Demmin-Anklam, als Correferent)"): Ich habe 
dem, was der Herr Referent so eben gesagt hat, durchaus nichts hinzuzu- 
fügen. Ich halte den Antrag an sich für einen sehr unschuldigen. Ich glaube, 
es wird Niemand etwas Präjudicirliches darin finden, und wenn ich auch 
noch der Meinung bin, daß der Herr Bundeskanzler schon von selbst darauf 
Rücksicht nehmen wird, die Inkongruität zu beseitigen, die sich bei uns hier 
wie in manchen anderen Fällen in den Uebergangsstadien gezeigt hat, so 
glaube ich doch kann es gar keinem Bedenken unterliegen, dem Antrage, 
da ein solcher Antrag einmal gemacht ist, auch zuzustimmen. Ich bitte Sie 
daher mit dem Herrn Referenten dem Antrage zustimmen zu wollen. 
Bundeskanzler, Ministerpräsident Graf von Bismarck“!): Der Antrag 
geht dahin, den Bundeskanzler aufzufordern, er möge dahin wirken, daß in 
Zukunft ein gleichzeitiges Tagen von territorialen und Provinzial-Landtagen 
mit dem Reichstage wegfalle. Ich heiße den Antrag lebhaft willkommen 
und erkläre mich sehr gern bereit dahin zu wirken. Ob dies allseitig mit 
Erfolg der Fall sein wird, dafür kann ich nicht bürgen. Ich hoffe es; in- 
dessen bin ich nicht berechtigt die Freiheit der Bundesregierungen darin zu 
beschränken. In Preußen würde ich meine Stellung im Preußischen 
Ministerium allerdings dazu benutzen, um zu verhüten, daß der gegenwärtig 
vorgekommene Fall sich wiederholt, — wenigstens so lange die gegenwärtig maß- 
gebend gewesene Auffassung, auf welche ich nicht gefaßt war, dieselbe bleibt. 
Ich habe zwar vorausgesetzt, daß die Provinzial-Landtage zum Theil noch 
mit der Session des Reichstages zusammenfallen würden, aber ich habe nicht 
vorausgesehen, daß irgend cin Mitglied eines Provinzial-Landtages seinem 
dortigen Mandat einen Vorzug vor dem hiesigen geben würde, (Hört! hört.) 
um so weniger als jedes Provinzial-Landtagsmitglied einen gesetzmäßig er- 
wählten Stellvertreter hat, welcher jederzeit und namentlich wenn ein so 
wichtiges Hinderniß vorliegt, einberufen werden kann. Eben so bin ich 
überrascht gewesen, daß Beamte, ohne sich so viel ich weiß der Zustimmung 
der vorgesetzten Behörde darüber zu vergewissern, dienstliche Hindernisse geltend 
gemacht haben, um ihren Sitz hier nicht einzunehmen. Ich habe darüber 
mir keine Bemerkung erlauben können, weil wie ich gefunden habe der 
Reichstag sehr nachsichtig — zu meinem Bedauern sehr nachsichtig in der Be- 
willigung von Urlaubsgesuchen gewesen ist. (Hört! hört!) Wenn ich die 
Ehre hätte Mitglied der hohen Versammlung zu sein, so würde ich fast 
alle eingegangenen Urlaubsgesuche abgelehnt haben, (Heiterkeit) die nicht 
durch Krankheitsfälle motivirt sind, denn meines Erachtens, wenn ein Bürger 
des Norddeutschen Bundes die Ehre hat von seinen Mitbürgern zu ihrem 
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