Vorwort zur siebenten Auflage.
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ie hiermit der Praxis übergebene siebente Auflage unterscheidet sich
J nicht unwesentlich von ihrer Vorgängerin. Brachte schon die fort-
schreitende Gesetzgebung die Einfügung vieler neuer Bestandtheile in das
Werk mit sich, so erschien auch sonst eine Umarbeitung zahlreicher Ab-
schnitte unabweislich nothwendig, um dem Werke seine Bewährung in der
Praxis zu erhalten. Auch die nicht völlig umgearbeiteten Abschnitte sind,
dem Stande der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft entsprechend,
von Neuem sorgfältig durchgearbeitet, insonderheit ist auf eine reichhal-
tigere Kommentirung der Gesetze durchgängig Werth gelegt worden. Er-
scheint hiernach die neue Auflage in einer nicht unerheblich veränderten,
auch nach der Seitenzahl bedeutend umfangreicheren Form, so ist doch die
bisherige Anlage und Systematik im Wesentlichen unverändert geblieben.
An peinlichster Sorgfalt und Genauigkeit hat es die Bearbeitung nicht
fehlen lassen; möge auch diesmal der reichen Mühewaltung der bisherige
Erfolg nicht fehlen.
Bei der Bearbeitung der Register ist Herr Bürgermeister Geisler zu
Habelschwerdt in dankenswerther Weise thätig gewesen.
In den Nachträgen ist die Gesetzgebung bis auf die neueste Zeit
berücksichtigt worden.
Berlin, im April 1898. Dr. jur. Georg Kautz.