Konrad III. 1138—1152. 51
Graf von Askanien oder Anhalt, für wichtige Dienste, die er dem
Kaiser auf einem Römerzuge geleistet hatte, mit der gerade damals
erledigten sächsischen Nordmark (links von der Elbe) belehnt; als er
später auf dem rechten Elbufer die Priegnitz und das Havelland hin-
zuerwarb, nannte er sich Markgraf von Brandenburg. Um die-
selbe Zeit trat Albrecht die Mark Lausitz!) an den Grafen Konrad
von Wettin, den Stammvater des heutigen sächsischen Königshauses
und der sächsischen Fürsten in Thüringen, ab. Mit diesen Be-
lehnungen geschah also nach 1 ½ Jahrhunderten wieder der erste
Schritt zur deutschen Kolonisation des slawischen Ostens (vgl. § 32
in der Mitte).
4. Die Beit der hohenstansischen Könige 1138—1254 und der
Krenzzüge bis 1291.
Konrad III. 1138—1152. (Wiederausbruch des Kampfes
zwischen Ghibellinen und Guelfen.] Heinrich der Stolze,
nach Lothars Tode im Besitze von Bayern und Sachsen, war den
deutschen Fürsten und auch dem Papste zu mächtig, als daß sie ihm
die Krone zugewendet hätten. Diese erhielt jetzt vielmehr Konrad
von Hohenstaufen, der zwar persönlich tüchtig, aber den ver-
worrenen Verhältnissen der Zeit nicht gewachsen war. Der Kampf
zwischen Welfen und Hohenstaufen brach sofort wieder aus, als
Heinrich der Stolze in die Reichsacht erklärt wurde, weil er sich
weigerte, eines seiner beiden Herzogtümer herauszugeben. Sowohl in
Sachsen als auch in Bayern begann ein Bürgerkrieg, der selbst
mit dem plötzlichen Tode Heinrichs (1139) kein Ende nahm; erst als
der König 1140 über Heinrichs Bruder Welf VI. bei Weinsberg?),
östlich von Heilbronn (Württemberg), gesiegt hatte, erfolgte 1142 ein
Ausgleich. Hiernach wurde Heinrichs junger Sohn Heinrich der
Löwe mit Sachsen belehnt, Bayern dagegen an Konrads Halb-
1) Albrecht der Bär hatte die Lausitz früher von Lothar erhalten.
2) Die Sage erzählt, der König habe den Weinsberger Frauen nach der
Einnahme gestattet, aus der Stadt fortzutragen, was sie nur auf dem Rücken
tragen könnten; jene hätten darauf ihre Männer auf den Rücken genommen und
fortgetragen.
4*
8 42.