Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Erster Teil: Die deutsche Geschichte bis zum westfälischen Frieden. (1)

Die Reformation bis zum Religionsfrieden 1555. 91 
er hatte sich nach Eisleben begeben, um in einem Streite der Grafen 
von Mansfeld zu vermitteln. 
Die Protestanten — an der Spitze die Häupter des schmal— 
kaldischen Bundes, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und 
Landgraf Philipp von Hessen, — waren zwar in der übermacht, 
aber es gebrach ihnen an Einigkeit und Entschlossenheit, und viele 
Fürsten, darunter der Brandenburger und der Pfälzer, hielten sich 
vom Kriege gänzlich fern; ja der tatkräftigste und geistig bedeutendste 
evangelische Fürst jener Zeit, Herzog Moritz von Sachsen, ließ sich 
sogar zu einem Bunde mit dem Kaiser verlocken, wonach er diesem 
gegen die Aussicht auf die sächsische Kurwürde Treue und Gehorsam 
zusicherte. Unter diesen Umständen unterlagen schließlich die Schmal— 
kaldener in Süd= und Norddeutschland. Moritz besetzte die kurfürstlichen 
Länder, wurde zwar wieder vertrieben und des eigenen Gebietes beraubt, 
kam aber doch zu seinem Ziele. Denn im Frühjahre 1547 erschien Karl V. 
an der Spitze eines großen Heeres von Böhmen her im sächsischen 
Kurlande und schlug hier die kleine Streitmacht Johann Friedrichs bei 
Mühlberg a. d. Elbe entscheidend. Der Kurfürst selbst wurde gefangen 
genommen und sein Land (mit Ausnahme einiger Teile, wie Gotha, 
Weimar, Eisenach, aus denen die heutigen sächsischen Herzogtümer her- 
vorgingen) samt der Kurwürde auf Moritz von Sachsen und seine 
Nachkommen übertragen. Nunmehr gab auch Philipp von Hessen 
den Gedanken an Widerstand auf; er überlieferte sich dem Kaiser auf 
Gnade und Ungnade, wurde jsedoch wider alle Abmachung und zum 
Verdrusse der vermittelnden Kurfürsten (Moritz und Joachim II.) zu 
Halle gefangen genommen und ebenso wie Joachim Friedrich in Ge- 
wahrsam gehalten. 
[Das Interim 1548.] Karl V. war jetzt Herr in Deutschland, 
und im Bewußtsein seiner Macht hoffte er auch eine Versöhnung zwischen 
den religiösen Parteien herbeiführen zu können. Er gab nämlich 1548 
auf dem Reichstage zu Augsburg das sogen. Interimt), in dem 
er den Protestanten den Laienkelch, die Priesterehe und den Glaubens- 
satz von der Rechtfertigung durch den Glauben zugestand. Hiermit 
waren aber beide Teile unzufrieden, und die Stadt Magdeburg, 
die dem Kaiser im letzten Kriege am längsten Widerstand geleistet 
) Das lateinische Adverbium interim, d. h. inzwischen, also nur eine vor- 
läufige Bestimmung.
	        
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