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12 Die Askanier.
kehrung der Heiden ernstlich in Angriff nahmen, so daß man sagen
kann: „Schwert, Kreuz und Pflug haben Brandenburg für Deutsch—
land erobert.“ Wie großartig Albrechts Tätigkeit war, beweist ein
altsächsisches Volkslied, das den Markgrafen neben Heinrich den
Löwen und Friedrich Barbarossa stellt: „Das waren drei Herren,
die konnten die Welt verkehren.“
Albrechts Nachfolger bis Waldemar 1168—1307. [Außerer
Umfang der Herrschaft.] Was Albrecht begonnen hatte,
führten seine meist hochbegabten und kühn strebenden Nach-
folgert) fort. Erst mit den heidnischen Slawen, dann seit
1200 mit denchristlich-slawischen Fürsten von Mecklenburg,
Pommern, Polen und Schlesien im Kampfe, erwarben sie
nach und nach einen sehr bedeutenden Besitz, der folgende Gebiete
umfaßte:
1. Die Altmark (auf dem linken Elbufer, also die frühere
sächsische Nordmark); 2. die Mittelmark (d. i. das Land
zwischen Elbe und Oder); 3. die Priegnitz; 4. die Uckermark:;
5. die Neumark; 6. die beiden Lausitzen; 7. die Mark
Landsberg bbei Halle); 8. die Meißner Mark (rechts von
der Elbe mit Dresden und Torgau); 9. die Lande Sternberg
und Krossen (rechts von der Oder); 10. einen Teil von Hinter-
pommern: dazu die Lehnshoheit über ganz Pommern. Und
dieses deutsche Fürstentum wurde nicht nur an Umfang, sondern
auch an Selbständigkeit von keinem andern der damaligen
Zeit übertroffen. Die einzige sehr wertvolle Beziehung zum Reiche
bestand darin, daß die brandenburgischen Markgrafen seit Otto I.
die Erzkämmererwürde bekleideten und sich also an der
Königswahl beteiligen durften. Im übrigen war der brandenburgische
Landesherr die höchste und einzige Obrigkeit, oberster
Eigentümer von Grund und Boden, oberster Richter
und oberster Kriegsherr.
[Innere Blüte.] Während im Reiche seit Kaiser Friedrichs II.
Tode die Rechtlosigkeit beständig wuchs und in den Zeiten des
1) Otto I. 1168—1184; Otto II. 1184—1205; Albrecht II. 1205
bis 1220; Johann I. 1220—1266 zusammen mit Otto III. 1220—1267;
Johann II. 1266—1281; Otto IV. mit dem Pfeile 1281—1307;
Waldemar 1307—1319; Heinrich das Kind oder der Jüngere
1319—1320. Vgl. auch Anhang III.