Die Askanier. 13
Interregnums (1256—1273) eine furchtbare Gestalt annahm, er-
reichten die Marken unter der Regierung des Brüderpaares
Johann Il. und Otto III. (um 1250) ihre schönste innere Blüte.
Der Grund für diese merkwürdige Erscheinung liegt in den zweck-
mäßigen Einrichtungen, die die askanischen Fürsten getroffen hatten:
1. Über das ganze Land wurde ein Netz von Burgen ge-
breitet; in diese legte man eine angemessene Anzahl von Kriegs-
leuten, Rittern und Knappen, die mit Lehngütern ausgestattet
wurden. In den wichtigeren Burgen (etwa 30 an der Zahl) saß
ein Vogt, der die Aufsicht über die markgräflichen Güter, über
die Abgaben (siehe weiterhin), über alle in der Vogtei angesessenen
Kriegsleute und über das Rechtswesen hatte.
2. Mit der vorgefundenen slawischen Bevölkerung ver-
fuhr man sehr milde; sie sank keineswegs in Leibeigenschaft, sondern
diente entweder als Tagelöhner auf den Ritterhufen oder trieb Vieh-
zucht, Fischerei und Jagd. Manche Slawen blieben auch in eigener
Wirtschaft und zahlten dann an den Landesherrn den Zehnten und
einen Grundzins. Vermischungen mit den deutschen Ansiedlern
kamen nicht vor.
3. Die größte Zahl der Bewohner bildeten sehr bald die massen-
weise eingewanderten freien Bauern, teils Sacksen, teils
Niederländer oder Fläminger. Ein Unternehmer kaufte die künftige
Dorfflur, gab sie an eine Anzahl Ansiedler aus und erhielt selbst
das Schulzenamt des Dorfes als erbliches Lehn. Er selbst hatte
ein Pferd für den Militärdienst zu stellen, führte den Vorsitz im
Schöffengerichte und nahm die landesherrlichen Abgaben (den
Zehnten und den Grundzins) der Bauern in Empfang. Die
Ritter und Knappen mußten persönlich den Kriegsdienst leisten,
der Bauer lebte dagegen seinem Gewerbe und zahlte seine Ab-
gaben.
4. Nach kleineren Anfängen unter Albrecht dem Bären
folgte dann unter der gemeinsamen Regierung Johanns l. und
Ottos III. eine große Zahl von neuen Stadtanlagen. Die
slawischen Städte waren nur größere Dörfer gewesen, die
deutschen dagegen entstanden zwar in ähnlicher Weise wie die
Dörfer, erhielten aber sogleich eine eigenartige Verfassung. Denn
neben dem Vogte und dem Schultheißen (Schulzen), die vom
Landesherrn eingesetzt wurden, wählten die freien Bürger aus ihrer