Johann Sigismund. 27
beratende Behörde, da die Stände ihr das Recht zu befehlen
und anzuordnen nicht zugestanden hatten).
Johann Sigismund 1608—1619. [Vereinigung Kleves
und Preußens mit Brandenburg.] Unter Johann
Sigismund bverwirklichten sich die Erwartungen der Hohen-
zollern auf Jülich-Kleve-Berg wenigstens teilweise (1614)
und auf Ostpreußen vollständig (1618); Brandenburgs Macht-
stellung in der Folgezeit wurde durch diesen großen Länderzuwachs
schon jetzt vorgezeichnet.
Der jülisch-klevische Erbfolgestreit 1600—1666.
Wilhelm der Reiche, F 1592.
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Marie Eleonore, Johann Wilhelm, Anna,
Gem. Albrecht Friedrich Herzog, F 1609. Gem. Pfalzgraf
von Preußen. v. Neuburg.
Anna, Eleonore,
Gem. Johann Sigismund Gem. Jvachim Friedrich Wolfgang Wilhelm,
von Brandenburg. Pfalzgraf v. Neuburg.
Im Jahre 1609 starb Johann Wilhelm, der letzte Herzog
von Kleve, kinderlos; seine Hinterlassenschaft umfaßte: 1. Jülich
(zu beiden Seiten der Roer, die rechts zur Maas geht), 2. Kleve
(zu beiden Seiten des untern Rheins), 3. Berg (am rechten Rhein-
ufer mit Düsseldorf), 4. Mark (an Berg grenzend, mit Hamm
und Soest), 5. Ravensberg (am Teutoburger Wald, mit Biele-
feld 2). Ansprüche auf diese große Erbschaft erhoben: 1. der
Kaiser Rudolf II., der die Besitzungen als erledigte Reichs-
lehen betrachtete; 2. Kursachsen, das sich auf ältere Urkunden
stützte; vor allem aber 3. Johann Sigismund von Bran-
denburg als Gemahl der ältern Tochter der ältesten Schwester
Johann Wilhelms, und 4. der Pfalzgraf Wolfgang Wil-
helm von Neuburg (an der Donau zwischen Donauwörth
und Ingolstadt) als Sohn der jüngern Schwester des Erblassers.
Um den übrigen Bewerbern zuvorzukommen, einigten sich 1609
der Kurfürst und der Pfalzgraf in dem Vergleiche zu Dort-
1) Johann Georg hatte schon 1574 das berlinische Gymnasium
zum Grauen Kloster gegründet; Joachim Friedrich errichtete 1607
ein neues Gymnasium in Joachimstal l(in der Uckermark), das später eben-
falls nach Berlin, weiterhin nach Wilmersdorf bei Berlin, endlich nach Templin
(in der Uckermark) verlegt wurde.
2) Zur Erbschaft gehörte auch die kleine Herrschaft Ravenstein (an
der untern Maas); über ihren Besitz einigte man sich erst 1671, indem sie der
Große Kurfürst für 150 000 Mark dem Pfalzgrafen von Neuburg
überließ.