54 Friedrich I.
[Friede von Utrecht 1713 und Friede von Rastatt
und Baden 1714.] Der Utrechter Friede, dem alle kriegführen-
den Mächte außer Karl VI. beitraten, setzte folgendes fest:
1. Spanien gelangte samt den Kolonien an Philipp V., durfte
aber nie mit Frankreich vereinigt werden. 2. England behielt
Gibraltar, das es 1704 für sich erobert hatte, und erwarb außerdem
die bisher französischen Besitzungen Neufundland, Neuschottland
und die Hudsonsbailänder. 3. Preußen, schon unter Friedrich
Wilhelm I. (1713—1740), wurde im Range eines Königreichs
bestätigt (§ 29) und auf Grund alter Geldansprüche an Spanien
durch das Oberquartier von Geldern (Regbzk. Düsseldorf) ent-
schädigt. — Karl VI. hoffte noch größere Vorteile zu erlangen und
setzte daher den Krieg fort. Als er aber am Oberrhein empfindliche
Verluste erlitt, ließ er durch Prinz Eugen einen Waffenstillstand
schließen, der 1714 zum Frieden von Rastatt und Baden l(in der
Schweiz) führte. Hiernach gab Ludwig XIV. Breisach, Freiburg
und Kehl, aber nicht Straßburg an das Deutsche Reich zurück,
während Karl VI. aus der spanischen Erbschaft die Nieder-
lande, Mailand, Neapel und Sardinien erhielt. Als
nun Philipp V. 1718 den Versuch machte, Sizilien an sich zu reißen,
das im Utrechter Frieden dem Herzoge von Savoyen zugesprochen
worden war, schlossen der Kaiser, England, Frankreich und Holland
einen Vierbund (Ouadrupelallianz), der es durchsetzte, daß
nunmehr Sizilien an den Kaiser, dagegen Sardinien als
Königreich an den Herzog von Savoyen gelangte. Die Folgen
des großen Krieges waren sehr wichtig: Frankreichs Übermacht war
gebrochen und das lange Zeit erschütterte Gleichgewicht in Europa
wieder hergestellt. Spanien schied aus der Reihe der Großmächte
aus, Preußen und Savoyen galten dagegen fortan als nicht ver-
ichtliche Mittelstaaten.
Friedrich I. König in Preußen seit 1701. [Rangerhöhun-
gen.] Inzwischen hatte Friedrich III. von Brandenburg die
Königskrone erworben. Was ihn veranlaßte, eine Rang-
erhöhung anzustreben, war einmal seine Liebe zu äußerm Ansehen,
dann aber auch die Tatsache, daß schon vor ihm einige Fürsten jener
Zeit befördert worden waren. So hatten Wilhelm III. von
Oranien 1689 die britische Königskrone erworben, der Herzog
von Braunschweig-Lüneburg 1692 den Kurfürstentitel von