Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Zweiter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte bis zum Tode Friedrichs des Großen. (2)

54 Friedrich I. 
[Friede von Utrecht 1713 und Friede von Rastatt 
und Baden 1714.] Der Utrechter Friede, dem alle kriegführen- 
den Mächte außer Karl VI. beitraten, setzte folgendes fest: 
1. Spanien gelangte samt den Kolonien an Philipp V., durfte 
aber nie mit Frankreich vereinigt werden. 2. England behielt 
Gibraltar, das es 1704 für sich erobert hatte, und erwarb außerdem 
die bisher französischen Besitzungen Neufundland, Neuschottland 
und die Hudsonsbailänder. 3. Preußen, schon unter Friedrich 
Wilhelm I. (1713—1740), wurde im Range eines Königreichs 
bestätigt (§ 29) und auf Grund alter Geldansprüche an Spanien 
durch das Oberquartier von Geldern (Regbzk. Düsseldorf) ent- 
schädigt. — Karl VI. hoffte noch größere Vorteile zu erlangen und 
setzte daher den Krieg fort. Als er aber am Oberrhein empfindliche 
Verluste erlitt, ließ er durch Prinz Eugen einen Waffenstillstand 
schließen, der 1714 zum Frieden von Rastatt und Baden l(in der 
Schweiz) führte. Hiernach gab Ludwig XIV. Breisach, Freiburg 
und Kehl, aber nicht Straßburg an das Deutsche Reich zurück, 
während Karl VI. aus der spanischen Erbschaft die Nieder- 
lande, Mailand, Neapel und Sardinien erhielt. Als 
nun Philipp V. 1718 den Versuch machte, Sizilien an sich zu reißen, 
das im Utrechter Frieden dem Herzoge von Savoyen zugesprochen 
worden war, schlossen der Kaiser, England, Frankreich und Holland 
einen Vierbund (Ouadrupelallianz), der es durchsetzte, daß 
nunmehr Sizilien an den Kaiser, dagegen Sardinien als 
Königreich an den Herzog von Savoyen gelangte. Die Folgen 
des großen Krieges waren sehr wichtig: Frankreichs Übermacht war 
gebrochen und das lange Zeit erschütterte Gleichgewicht in Europa 
wieder hergestellt. Spanien schied aus der Reihe der Großmächte 
aus, Preußen und Savoyen galten dagegen fortan als nicht ver- 
ichtliche Mittelstaaten. 
Friedrich I. König in Preußen seit 1701. [Rangerhöhun- 
gen.] Inzwischen hatte Friedrich III. von Brandenburg die 
Königskrone erworben. Was ihn veranlaßte, eine Rang- 
erhöhung anzustreben, war einmal seine Liebe zu äußerm Ansehen, 
dann aber auch die Tatsache, daß schon vor ihm einige Fürsten jener 
Zeit befördert worden waren. So hatten Wilhelm III. von 
Oranien 1689 die britische Königskrone erworben, der Herzog 
von Braunschweig-Lüneburg 1692 den Kurfürstentitel von
	        
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