§ 3a.
10 Friedrich Wilhelm II.
klassen, und die Regierung widersetzte sich dem nicht tatkräftig.
Eine weitere Ursache der Revolution war
2. der Zusammenbruch der äußern Machtstellung
seit der zweiten Hälfte der Regierung Ludwigs XV. Der öster-
reichische Erbfolgekrieg (1741—1748) hatte Frankreich kein Land
eingebracht und ihm viel Geld gekostet; ja der Siebenjährige Krieg
(1756—1763) war mit schweren Verlusten an Kolonialländern
(4a, § 40, 4) verbunden, und das militärische Ansehen hatte (z. B.
bei Roßbach) stark gelitten, wodurch sich die französische Nation tief
gekränkt fühlte. Der Grund für die kriegerischen Mißerfolge lag aber
in dem verfallenen Heerwesen: die Offiziere waren großenteils un-
fähige und schlecht ausgebildete junge Leute aus dem Adelstande und
die Mannschaften oft gewesene Vagabunden und Verbrecher, deren
Zuchtlosigkeit man aus falscher Humanität nicht streng genug ahndete.
Unter Ludwig XV. und XVI. wurde das Heerwesen zwar ge-
bessert, aber die Disziplinlosigkeit blieb bestehen. — Zu den Übel-
ständen gehörte
3. die Geldnot des Staates, hervorgerufen durch die
kostspieligen Kriege, die große Verschwendung bei Hofe und die
schlechte und dazu teure Finanzverwaltung. Schon seit Ludwig XIV.
machte der Staat mehrmals Bankrott, und der jährliche Fehlbetrag
(Defizit) in der Staatskasse erreichte schließlich eine riesige Höhe.
Um Abhilfe zu schaffen, vertraute sich die Regierung schon 1716 dem
schottischen Finanzmann John Law lläas] an, der den Merkanti-
lismus verwarf und mit einer neuen Volkswirtschaftslehre auftrat.
Nicht die Edelmetalle, Gold und Silber, deren Wert wegen der un-
gleichen Mengen fortwährend schwanke, sei der beste Wertmesser,
sondern der Grund und Boden, dessen Wert sich fast immer
gleich bleibe. Da man aber den Boden nicht mobilisieren (in Um-
lauf bringen) könne, so müsse man papierene Hypothekenscheine im
Inlande kursieren lassen, also ein Papiergeld, das eben im
Grund und Boden seine Deckung habe. Law durfte wirklich eine
Bank in Paris gründen und Noten (Banknoten) ausgeben, die, zum
Staatspapiergeld erhoben, von jedermann angenommen werden
mußten. Die Einrichtung bewährte sich eine Zeitlang vortrefflich.
Als aber die Zahl der ausgegebenen Noten ins Ungeheure stieg und
diese weder durch den Grund und Boden noch durch andere Wert-
güter gedeckt werden konnten, kam es zu einem furchtbaren Bankrott,