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errichtete Deutsche Reich; 2. Frankreich zahlt in drei Jahren 5 Milli-
arden Frank Kriegskostenentschädigung und bleibt bis
zur Tilgung dieser Summe von deutschen Truppen teilweise besetzt;
3. das Deutsche Reich und Frankreich schließen einen Handels-
vertrag auf der Grundlage gegenseitiger Meistbegünstigung, wo-
nach die einem andern Staate gewährten Handelsvorteile auch den
beiden vertragschließenden Mächten zuteil werden müssen. Am
1. März hielten 30 000 Mann deutscher Truppen einen Einzug in
Paris, und am 10. Mai bestätigte der endgültige Friede zu
Frankfurt a. M. jene Vorverhandlungen von Versailles.
[Bedeutungdes Krieges.] Damit endete einer der denk-
würdigsten, für die deutsche Nation ruhmreichsten Kriege: Frank-
reich, das seit den Tagen Ludwigs des Deutschen (Teil I, § 27) fast
in jedem Jahrhunderte den Versuch gemacht hatte, sich auf Kosten
Deutschlands zu bereichern, lag tief gedemütigt am Boden und ver-
lor fortan seinen oft drückenden Einfluß auf Europa. Die deutsche
Nation dagegen hatte sich endlich zur Einheit durchgekämpft und
schritt seitdem, vom Kaiser Wilhelm I. und seinen Nachfolgern fest
und sicher geleitet, allen Großmächten der Welt voran, nicht in der
Absicht, herrisch zu gebieten, sondern mit dem Wunsche und Willen,
den Frieden zu wahren und seine Segnungen allen Völkern zuteil
werden zu lassen.
b) Regierung im Innern.
Die Aufrichtung des neuen Deutschen Reiches. [Am 18. Ja-
nuar 1871.] Der Gedanke, daß der Preis eines siegreichen
Krieges gegen Frankreich die langersehnte Einigung Deutschlands
sein müsse, lebte in aller Herzen. Von Süddeutschland selbst ging
der Wunsch aus, der Norddeutsche Bund möchte sich zu einem
Deutschen Bunde erweitern, und bald nach den Tagen von
Sedan begannen auch die Unterhandlungen, die zu Verträgen mit
Baden, Hessen, Bayern und Württemberg führten. Diese Ver-
träge fanden alsdann die Zustimmung des norddeutschen Reichstages
und der süddeutschen Landtage. Schon vorher hatte der Groß-
herzog von Baden den König Ludwig II. von Bayern aufgefordert,
namens der deutschen Fürsten dem Könige von Preußen die
Kaiserwürde anzutragen. Dies geschah. Ebenso überreichte
eine Deputation des deutschen Reichstages (18. Dezember 1870)
dem König Wilhelm eine Adresse, in der er um Annahme jener hohen