Full text: Allgemeine Staatslehre

84 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
des Staates. Dünne oder dichte, zu geringe oder zu große Be- 
völkerung, Verteilung der Lebensalter und der Geschlechter, 
Lebensdauer, Sterblichkeit sind Tatsachen, die auf der Staaten 
Schicksale Einfluß haben. Diese Tatsachen sınd zwar biologischer 
Art, jedoch überwiegend das Resultat der gesamten Kultur eines 
Volkes. Die sich mit ihnen beschäftigende Wissenschaft, die 
Bevölkerungslehre, gehört daher, wenn auch unterstützt 
von Biologie und Anthropologie, zu den Sozialwissenschaften¹).  
Sie ist gleich der gesamten sozialen Statistik eine Hilfs- 
wissenschaft aller Gesellschaftswissenschaften und daher auch der 
Staatslehre. 
Da der Staat eine gesellschaftliche Erscheinung ist, so muß 
die Stellung des Staates in und zu der Gesellschaft untersucht 
werden, um eine vollendete Anschauung von ihm zu gewinnen. 
Vorerst jedoch muß das Wesen der Gesellschaft dargelegt 
werden²).  
b) Der Begriff der Gesellschaft. 
Wie alle Begriffe, die nicht nur in der Wissenschaft, sondern 
auch im täglichen Leben ihre Stelle haben, ist der der Gesell- 
schaft vieldeutig. Von der vorübergehenden zufälligen Vereinigung 
mehrerer Personen bis zum Staate hinauf, ja über den Staat 
hinaus auf die ganze menschliche Gemeinschaft wird das Wort 
  
liche Persönlichkeit — für ihn nach seiner früheren Auffassung (anders 
Kleine Staatslehre 1907 S. 19) das wesentliche Staatsmerkmal — zu- 
schreiben wollen. 
1) Vgl. G. Rümelin in Schönbergs Handbuch der politischen Öko- 
nomie, 4. Aufl. I 1896 S. 828. 
2) Umfassendere Untersuchungen über die Gesamtheit der termino- 
logisch unter dem Wort „Gesellschaft“ zusammengefaßten Vorstellungen 
bei Jhering Der Zweck im Recht I, 4. Aufl, 1904 S. 65 ff., 240 ff.; 
G. Rümelin Über den Begriff der Gesellschaft und einer Gesellschafts- 
lehre, Reden und Aufsätze III 1894 S. 248 ff.; Tönnies Gemeinschaft 
und Gesellschaft, 2. Aufl. 1912 S. 3 ff.; Wundt Logik, 3. Aufl. III 
S. 623 ff,; Stammler Wirtschaft u. Recht, 2. Aufl. S. 77 ff.; Simmel, 
Schmollers Jahrbuch XX 1896 S. 575 ff.; derselbe Soziologie 1908 
S.10 ff.; Kistiakowski Gesellschaft und Einzelwesen 1899 S. 81 ff.; 
Gothein Gesellschaft und Gesellschaftswissenschaft im HWB. der 
Staatswissenschaften, 3. Aufl. IV S. 680 ff.; Wasserab Sozialwissen- 
schaft und soziale Frage 1900 S. 6 ff.; O. Spann Untersuchungen über 
den Gesellschaftsbegriff, Tübinger Zeitschrift f. d. g. Staatsw. LIX 
S. 574 ff.; LX S. 462 ff.; LXI S. 302 ff., 427 ff.