Full text: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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dreht (El., Ehr., B., Kl., A.), aus dem Haushalte etwas zerbrochen 
wird (Ne., Kl.), die Uhr ohne erkennbare Ursache stehen bleibt (A., B., 
Ehr., Ne., Schl. 297"), — oder zu anderer Zeit um 11 Uhr abends 
(A., U., W., Schl), um 12 (Th., Ham.) — während des h. Abendessens 
schlägt (H.), beim h. Abendessen (A., Gey., Sa.) oder beim Abendessen 
in den Internächten etwas herunterfällt oder fehlt (Schö.), während 
desselben eine fremde Person ins Zimmer tritt, die mit ihrem Geschlecht 
auf das der Leiche aus der Familie oder der Verwandtschaft hinweist 
(Bä.), in den Internächten einem Familiengliede ein Zahn ausfällt (Po.), 
am Silvesterabend eine Kröte im Hause ist (Ne. 2827), der Ofentopf 
singt (A., Ham., Wa., U., Ob. 358“; vgl. Seite 11), ein Licht auf dem 
Leuchter nicht brennt (Wa., Kl., Fr., B.), in der Silvbesternacht ein 
Tier im Hause erfriert (J.), über dem Hause bei hellem Neujahrshimmel 
eine dunkle Wolke steht (Mau. 2657), der Blitz den Gipfel eines Baumes 
im Hausgarten herunterschlägt (I.), die Chorknaben vor einem Hause 
stehen bleiben (A. 298), vor diesem ein Kranz von einem Sarge fällt 
(A.), ein Kranz für einen Toten nachträglich ins Haus geschickt wird 
(A.), ein solcher aus Versehen gebracht wird (A, Schl., Grünh.), ver- 
gessen im Trauerhause liegen bleibt (Schl.), die Träger beim Heraus- 
schaffen des Sarges absetzen (Po.), beim Hinablassen desselben die Uhr 
12 schlägt (Wo.), der Leichenzug unter dem Schlagen der Turmuhr 
durchs Friedhofstor zieht (Nie.; vgl. Mitt. d. V. f. s. V. II, 318), die 
angesetzte Begräbnisstunde verschoben wird (Ch.), ein Familienglied 
immer Trauerlieder singt (A.), die Leichenfrau ungerufen ins Haus 
kommt (v. 288), ein Träger bei dem Leichenbegängnis eines ver- 
storbenen Familiengliedes stolpert (Ehr.), dem Leichenzug ein Wagen 
entgegenkommt (Gey.), auf dem Hause unter dem Abendläuten eine 
Krähe schreit (Ne.), Kinder vor einem Hause feierliche Weisen singen 
(Cr., A. 2877), ein Kind sich ausschaukeln läßt (Di., Ge., Grünh., A.), 
ein Baum im Hausgarten zweimal blüht (Ge., A. 286) oder eingeht 
(N.), während der Nacht ein Fuder Dünger im Hofe stehen bleibt 
(M., W., Nd.), was auch Viehsterben bedeutet (Schl.), die Stubenlampe 
ausgeht, während ein Toter im Hause liegt (A.), der Lampenzylinder 
zerspringt (IJ.) oder ohne zu zerbrechen von der Lampe fällt (Gr.), der 
auf dem Hausbalken aufbewahrte Besen, womit die Abfälle von Kränzen 
und Blumen der letzten Leiche nachgekehrt wurden, herunterfällt (Kl., 
M., Nd.). Weiße Blätter im Kraut künden der Tochter des Hauses 
den Tod an (A., M. 2857). Die Hausfrau stirbt, wenn das von ihr 
angezündete Weihnachtslicht nicht weiterbrennt (Cr.), der Bauer, wenn 
er ein Ackerstück zu besäen vergißt, eine sog. „Untersaat“ macht (M, 
Gd. 2977). Ein ihm anhaftendes Leiden führt zum Tode, wenn die 
schwarze Kuh im Stall sich legt (Ar., M.). Ist ein Tischler gestorben, 
so soll der Sohn nicht den Sarg zimmern, weil er dann derselben 
Krankheit im Laufe des Jahres erliegt (A.). Spielen Kinder Leiche, 
so stirbt eins von ihnen in kurzer Zeit (A.). Begegnet man aber auf 
dem Wege zu einem Trauerhause einer Person in Trauerkleidung, so 
bleibt der Tod im Laufe des Jahre der eigenen Familie fern (A., S.,
	        
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