— 115 —
dreht (El., Ehr., B., Kl., A.), aus dem Haushalte etwas zerbrochen
wird (Ne., Kl.), die Uhr ohne erkennbare Ursache stehen bleibt (A., B.,
Ehr., Ne., Schl. 297"), — oder zu anderer Zeit um 11 Uhr abends
(A., U., W., Schl), um 12 (Th., Ham.) — während des h. Abendessens
schlägt (H.), beim h. Abendessen (A., Gey., Sa.) oder beim Abendessen
in den Internächten etwas herunterfällt oder fehlt (Schö.), während
desselben eine fremde Person ins Zimmer tritt, die mit ihrem Geschlecht
auf das der Leiche aus der Familie oder der Verwandtschaft hinweist
(Bä.), in den Internächten einem Familiengliede ein Zahn ausfällt (Po.),
am Silvesterabend eine Kröte im Hause ist (Ne. 2827), der Ofentopf
singt (A., Ham., Wa., U., Ob. 358“; vgl. Seite 11), ein Licht auf dem
Leuchter nicht brennt (Wa., Kl., Fr., B.), in der Silvbesternacht ein
Tier im Hause erfriert (J.), über dem Hause bei hellem Neujahrshimmel
eine dunkle Wolke steht (Mau. 2657), der Blitz den Gipfel eines Baumes
im Hausgarten herunterschlägt (I.), die Chorknaben vor einem Hause
stehen bleiben (A. 298), vor diesem ein Kranz von einem Sarge fällt
(A.), ein Kranz für einen Toten nachträglich ins Haus geschickt wird
(A.), ein solcher aus Versehen gebracht wird (A, Schl., Grünh.), ver-
gessen im Trauerhause liegen bleibt (Schl.), die Träger beim Heraus-
schaffen des Sarges absetzen (Po.), beim Hinablassen desselben die Uhr
12 schlägt (Wo.), der Leichenzug unter dem Schlagen der Turmuhr
durchs Friedhofstor zieht (Nie.; vgl. Mitt. d. V. f. s. V. II, 318), die
angesetzte Begräbnisstunde verschoben wird (Ch.), ein Familienglied
immer Trauerlieder singt (A.), die Leichenfrau ungerufen ins Haus
kommt (v. 288), ein Träger bei dem Leichenbegängnis eines ver-
storbenen Familiengliedes stolpert (Ehr.), dem Leichenzug ein Wagen
entgegenkommt (Gey.), auf dem Hause unter dem Abendläuten eine
Krähe schreit (Ne.), Kinder vor einem Hause feierliche Weisen singen
(Cr., A. 2877), ein Kind sich ausschaukeln läßt (Di., Ge., Grünh., A.),
ein Baum im Hausgarten zweimal blüht (Ge., A. 286) oder eingeht
(N.), während der Nacht ein Fuder Dünger im Hofe stehen bleibt
(M., W., Nd.), was auch Viehsterben bedeutet (Schl.), die Stubenlampe
ausgeht, während ein Toter im Hause liegt (A.), der Lampenzylinder
zerspringt (IJ.) oder ohne zu zerbrechen von der Lampe fällt (Gr.), der
auf dem Hausbalken aufbewahrte Besen, womit die Abfälle von Kränzen
und Blumen der letzten Leiche nachgekehrt wurden, herunterfällt (Kl.,
M., Nd.). Weiße Blätter im Kraut künden der Tochter des Hauses
den Tod an (A., M. 2857). Die Hausfrau stirbt, wenn das von ihr
angezündete Weihnachtslicht nicht weiterbrennt (Cr.), der Bauer, wenn
er ein Ackerstück zu besäen vergißt, eine sog. „Untersaat“ macht (M,
Gd. 2977). Ein ihm anhaftendes Leiden führt zum Tode, wenn die
schwarze Kuh im Stall sich legt (Ar., M.). Ist ein Tischler gestorben,
so soll der Sohn nicht den Sarg zimmern, weil er dann derselben
Krankheit im Laufe des Jahres erliegt (A.). Spielen Kinder Leiche,
so stirbt eins von ihnen in kurzer Zeit (A.). Begegnet man aber auf
dem Wege zu einem Trauerhause einer Person in Trauerkleidung, so
bleibt der Tod im Laufe des Jahre der eigenen Familie fern (A., S.,