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darin gewaschen wird (A., Ehr.). — Der abgefallene Nabel wird auf—
hoben. Das Kind bekommt ihn auf den ersten Schulgang mit, damit
es klug werde (A. 579). Bei der Aushebung bei sich getragen, befreit
er vom Kriegsdienst (A.).
Schutzregeln der Wöchnerin. (wVgl. hierzu M. 187 ff.).
Die Zeit von der Entbindung bis zum ersten Kirchgange gilt für die Wöch-
nerin nach dem herrschenden Volksglauben als eine gefahrvolle. „Hier
bricht nun wieder eine unausrottbare Grundanschauung hervor, nämlich,
daß bei Ereignissen, die einen merklichen Wechsel hervorbringen, wie
Geburt und Taufe, Schwangerschaft und Wochenbett, Verlobung und
Hochzeit, Einzug in ein neues Haus, Kauf und Verkauf von Vieh und
schließlich das Sterben, die bösen Geister ganz besonders wach und auf-
merksam auf der Lauer liegen, um zu stören, zu schaden, zu verderben,
und daß übelberufene, zauberkundige Weiber, Hexen, es ihnen darin
gleichtun“ (Meyer, D. Volksk., S. 104). Alte Weiber hält man ängstlich
vom Wochenbett fern (v.). Die Leichenfrau bringt einer Wöchnerin
Krankheit und Tod (Kö.). Ohne ein Geschenk soll man nie eine Wöchnerin
besuchen (O). Vor ihrem ersten Kirchgange gilt die Wöchnerin selbst
als unheil= und verderbenbringend (v. 576“). Ihr Gang über ein Beet
läßt darauf nichts mehr gedeihen (A. 576), holt sie Wasser aus dem
Brunnen, so vertrocknet er (O., Di. 5767), ihr Eintritt in einen Bauern-
hof bringt Tod einem Stück Vieh (Di.). Sie darf keinem Leichenzuge
nachsehen, sonst stirbt im nächsten Jahre ihr Mann (A. 577). Macht
sie einen Ausgang, so trägt sie die „de Brude“ (A.), den „Winkel“
(Gey.) aus dem Hause. Junge Frauen fürchten sich vor einem solchen
Besuche aus Sorge, den Winkel übertragen zu bekommen (Gey.) Nicht
mehr zu ängstigen aber braucht sich die Frau, die die Erstlingswäsche
ihres letzten Kindes nicht unberührt liegen läßt (A.), die sich auf den
Rand eines Wochenbettes setzt (A.), zu der die Hebamme mit der Tasche
in die Wohnung kommt (A.), der am Neujahrsmorgen diese Frau be-
gegnet (A.). Mutterfreuden kündigt ferner der knisternde Wäschekorb an,
der vielfach als erstes Kinderbett verwendet wird (A.).
An das Hinscheiden von Kindbetterinnen, deren innerhalb eines
Jahres immer so viele im Orte werden wie Rosen im November auf
dem Friedhofe blühen (A.), knüpft sich namentlich der Glaube an die
Wiederkehr der Toten (allg.). Sechs Wochen lang kehren sie nach dem
Volksglauben um Mitternacht ins Haus zurück, um das Kind zu stillen
und zu baden (748). Darum legt man während dieser Zeit eine Mangel-
docke ins Bett (Kö.), wie man auch eine solche der Leiche in den Sarg
legt (Ehr.), oder Nähnadel, Zwirn, Schere und Fingerhut mitgibt (O.
748), damit sie Beschäftigung, also Ruhe habe und nicht wiederkomme.
Ist das Kind gleichzeitig mit der Mutter gestorben, so legt man beide
gemeinsam in einen Sarg und Spielzeug und Puppen dazu, damit dem
Kinde Unterhaltung nicht fehle (s. Gaben in den Sarg). Schmatzt das
geoterlaffen Kind im Schlafe, so glaubt man die stillende Mutter bei
ihm (v.).