1. Religionsunterricht. b. Protestanten. 513
65—70 des Alten Testaments, 72—76, Anhang l. und II. des Neuen
Testaments, über kirchliche und religiöse Bedeutung und richtigen Ge-
brauch der Bibel an Frage 61, 62 und 75 des Katechismus und an die
eformationsgeschichte.
Vom 6. Schuljahr an ist das Neue Testament mit den Psalmen, vom
7. Schuljahr an die ganze Bibel in Gebrauch zu nehmen. Die Heilige
Schrift in der lland, können die Kinder geübt werden, dass sie nach
Kapitel und Vers angegebene Stellen darin aufsuchen und dass sie ihre
Zusammensetzung, das gegenseitige Verhältnis ihrer Bücher, die Ver-
anlassung, Entstchungszeit und die Verfasser der wichtigsten namentlich
Neutestamentlichen Schriften sich merken. Dabei sind alle der theo-
logischen Wissenschaft zugehörigen Erörterungen, alles mehr oder weniger
gelchrte Beiwerk zu vermeiden. Die Schuliugend ist nicht dazu berufen,
über die lleilige Schrift als ein litterarisches Werk zu urteilen, sondern
durch dieselbe mit Gottes Wort, Willen und Wegen bekannt zu werden.
Diese Bekanntschaft wird vorzugsweise erreicht durch maglichst
fleissiges Bibellesen. Dafür ist in der obersten Klasse eine bestimmte
Zeit wöchentlich vorzuschen, es können aber auch kurze Abschnitte die
Einleitung für die andern Religionsstunden bilden, 2. B. die Perikopen
für Predigt und Altarlektion des bevorstehenden Sonntags.
Die Auswahl der biblischen Lesestücke bleiht den Geistlichen anheim-
gegeben; sie hat mit der Sorgfalt zu geschchen, welche die BNücksicht
auf das Wort Gottes einerseits und auf die Scelen der Kinder
andrerseits fordert. Es dürfen nicht belichige Stellen vorgenommen und
mechanisch heruntergelesen, sondern es muss dabei nach einem bestimmten
Plan verfahren werden, der darauf ausgeht, aus dem Inhalt der lleiligen.
Schrift hauptsächlich solche für das religiös-sittliche Bedürfnis und das
Verstindnis der Kinder geeignete Abschnitte zu verwerten, die in dem
Lehrbuch der Biblischen Geschichte noch nicht oder nur teilweise ent-
halten sind. Das Lesen ist mit kurzen, sachgemüssen Erklärungen zu
begleiten, der Ernst des Lehrers und seine UHingabe an den Gegenstand
wird das Interesse der Schüler fesseln. Solche Stellen, die für Schüler
ganz unrerstündlich sind oder deren nähere Erklärung vor Kindern
unmöglich ist, sollen nicht gelesen werden.
Somit ist eine sorgfältige Vorbereitung auch auf diesen Teil des
Unterrichts erforderlich.
Als Anleitung für die Wahl biblischer Lesestücke geben wir im
Folgenden eine Zusammenstellung geeigneter Abschnitte, welche aber nicht
ctwa alle nach einander gelesen werden sollen, sondern aus welchen der
Religionslehrer jährlich die ihm zweckdienlich scheinenden Abschnitte
sich aussuchen kann. Aus dem A. Test.: Psalm 1. S. 19. 22. 23. 16. 51.
77. 84. 90. 103. 104. 110. 111. 130. 1145. — Jes. 5. G. T0. 41. 42. 13. 50.
53. 56. 61. — Jerem. 1. 7, 1—28. 35. — Klagel. Jerem. 3. — Aus dem
N. Test.: Entweder eines der 1 Evangelien im Zusammenhang (mit Aus-
wahl), oder: Jlatth. 5—7. 10—12, 21.23—25. — Luk. 11—13. — Jol.
13—21. — Apostelgesch. 6. 7. D. 11, 1—15. — Röm. 5—8. 12—15. —
1. Kor. 1—1. 13. 15. — Gal. 1. 6, 1—10. — Ephes. 6. — Ilebr. 11, 1—9.
13, 7—25. — Der Philipperbrief und der 1. Petrusbrief Können ganz
gelesen werden. — Jak. 1.ö 3.
33