Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

580 VIII. Lehramt an Volksschulen. 
und ist mit Internat verbunden. Die Aufnahmsprüfungen (für den Ein— 
tritt in die Anstalt) finden regelmäßig Ende Juli jeden Jahres statt. Die 
lauf ergangenes Ausschreiben im Verordnungsblatt des Oberschulrats) an 
die Seminardirektion zu richtenden Zulassungsgesuche müssen die Angabe 
über den etwa beabsichtigten Eintritt in das Internat der Anstalt und über 
die Teilnahme an der Prüfung im Englischen enthalten. Außerdem sind 
dem Gesuche beizufügen: 1. Das letzte Schulzeugnis bezw. der Nachweis 
des etwa genommenen Privatvorbereitungsunterrichtes; 2. Geburtszengnis 
und Taufschein; 3. Wiederimpfschein; 4. ärztliches Gesundheitszengnis 
5. eine amtlich beglaubigte Erklärung des Vaters bezw. Vormundes, daß 
er für die Kosten des Seminarbesuches aufkommen werde. In der Auf- 
nahmsprüfung haben die Aspirantinnen diejenigen Kenntnisse nachzuweisen, 
welche in der obersten Klasse einer vollständigen höheren Mädchen- 
schule (von 7 bezw. 10 Klassen) erreicht werden. Dabei kann vom Eng- 
lischen bei denjenigen Aspirantinnen, die sich nur für den Volksschuldienst 
befähigen wollen, abgesehen werden. Das Mindestalter für den Eintritt 
ist das mit dem 31. Dezember des Aufnahmsjahres „erreichte“ (d. i. voll- 
endete) 16. Lebensjahr. Vgl. z. B. die Bekanntmachung des Oberschulrats 
vom 2. April 1901 — Schulv. Bl. 1901, S. 27. 
Zu dem Aufwand für Unterhaltung der Anstalt wird ein Staats- 
beitrag geleistet, welcher im Staatsvoranschlag füt 1900 1901 — hier erst- 
mals im ordentlichen Etat der Unterrichtsverwaltung — mit einer 
Summe von 11.000 Mark für jedes der beiden Budgetjahre vorgesehen ist; 
von dieser Summe entfallen 7200 Mark auf den Aufwand für den Betrieb 
der Anstalt, 3800 Mark sind zur Gewährung von Stipendien für bedürftige 
Zöglinge derselben bestimmt. 
c. An den höheren Mädchenschulen in Freiburg und Heidel- 
berg sind für Schülerinnen, welche sich für den Lehrerinnenberuf ausbilden 
wollen, besondere („Selekta“)= Unterrichtskurse sowie Veranstaltungen -u 
Lehrübungen eingerichtet. Auch hier erstreckt sich die Vorbereitung nicht 
blos auf die „Erste“, sondern auch auf die „Höhere“ Lehrerinnenprüfung. 
Um den an den genannten Anstalten vorgebildeten Kandidatiunen die Ab- 
legung der Prüfung zu erleichtern, ist seitens der Oberschulbehörde die- 
Einrichtung getroffen, daß von den gemäß der Lehrerinnen-Prüfung sordnung 
alljährlich abzuhaltenden Prüfungen die cine (regelmäßig im Frühjahr) zu 
Freiburg, eine andere (regelmäßig Ende Juli) in Heidelberg stattfindet — 
vgl. z. B. die Bekanntmachungen, Schulv. Bl. 1900, S. 10, S. 57, S. 67 
und S. 99. 
Uberwiegend der im Großherzogtum so reichlich gebotenen Gelegenheit zur 
Vorbereitung für den Lehrerinnenberuf dürfte es zuzuschreiben sein, daß seit einer 
Neihe von Jahren (iedenfalls schon seit 1885 — vgl. Karlsruher Zeitung vom 
8. Januar 1885) die Zahl derjenigen, welche nach tüchtiger Vorbildung ihre Be- 
fähigung für den Lehrerinnenberuf durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen. 
nachweisen, fortwährend eine so starke ist, daß ein erheblicher Teil der Geprüften 
im öffentlichen Dienste wegen Mangels an Stellen kein Unterkommen finden kann 
und sich darauf angewiesen sieht, an auswärtigen Lehranstalten oder in Privat- 
stellung Gelegenheit zur Nutzbarmachung der erworbenen Befähigung zu suchen. 
Eben diesem Umstande ist es wohl vorzugsweise zuzuschreiben, daß die überwiegende 
Mehrzahl der dem Lehrerinnenberuf sich zuwendenden Mädchen die Befähigung als
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.