Full text: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

Einleitung. 9 
Gegner abgegeben bezw. der Frieden mit diesem abgeschlossen 
wird, bestimmen sich nach seinem äußeren Staatsrecht, dem 
sogen. Völkerrecht, die Formen, unter denen sowohl die Kriegs- 
erklärung als auch der Friedensschluß unter den Staaten er- 
folgen. 
Nach diesen Gesichtspunkten soll im Folgenden gezeigt wer- 
den, im ersten Teile: Wer im deutschen Bundesstaat das Recht 
zur Kriegführung besitzt, das Reich oder die Einzelstaaten, und 
welche Organe zur Entscheidung über Krieg und Frieden be- 
rufen sind Daran wird sich im zweiten Teile anschließen im 
1. Kapitel eine Erörterung über die Notwendigkeit, die Formen 
und das Anwendungsgebiet der Kriegserklärung, sowie end- 
lich im 2. Kapitel eine Darstellung des Friedensschlusses nach 
Inhalt, Form usw.
	        
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