VI Inhalt.
3. Art. 11 im Zusammenhang mit Art. 48 Preuß.
Verf.-Urk. . . .
4. Die Stellung der Praxis
II. Welches ist die rechtliche Bedeutung der Mitwirkung der
am Abschluß von Staatsverträgen überhaupt beteiligten
Organe? Die verschiedenen Theorien . .
1. Die Theorie der unbediugten völkerrechtlichen
Wirksamteit
. Die Theoric vom parlamentarischen Abschluß
3 Die Theorie vom bedingten Vertragsschluß
4. Eigene Lösung
III. Inwieweit findet speziell bei Friedensverträgen eine Mit-
wirlung von Bundesrat und Reichstag gemäß Art. 11
Abs. 3 d. R. V. statt?
Zweiter Teil:
Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem
Bälkerrecht.
§ 7. 1. Notwendigkeir der Kriegserklärung .
J. Geschichtliche. Entwickelung der Kriegserklärung und Be—
weis ihrer Notwendigkeit . . .
1. aus der Praxis der Geschichte: des Altertums,
des Mittelalters und besonders der Neuzeit
2. durch die Thcorie
a) Gegner der Kriegserklärung. Ihre Gründe:
Unnütz, unwirksam, unilug.
b) Anhänger der Kriegserklärung
#) Nützlichkeits- und
8) Rechtsgründe.
II. Die Kriegserklärung im konventionellen Recht. Ent-
stehung der Konvention: „Ueber den Beginn der Feind-
seligkeiten“ .
8 8. 2. Aeußere Formen der Kriegserklärung.
Art. 1 der Konvention
I. Die bisher gebräuchlichen Formen
1. Die einfache, direkte Krieggerklärung
2. Das Ultimatum. Seine Voraussetzungen
3. Publikation eines Mamifestes
4. Abbruch der diplomatischen Bezichungen
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