Full text: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

VI Inhalt. 
3. Art. 11 im Zusammenhang mit Art. 48 Preuß. 
Verf.-Urk. . . . 
4. Die Stellung der Praxis 
II. Welches ist die rechtliche Bedeutung der Mitwirkung der 
am Abschluß von Staatsverträgen überhaupt beteiligten 
Organe? Die verschiedenen Theorien . . 
1. Die Theorie der unbediugten völkerrechtlichen 
Wirksamteit 
. Die Theoric vom parlamentarischen Abschluß 
3 Die Theorie vom bedingten Vertragsschluß 
4. Eigene Lösung 
III. Inwieweit findet speziell bei Friedensverträgen eine Mit- 
wirlung von Bundesrat und Reichstag gemäß Art. 11 
Abs. 3 d. R. V. statt? 
Zweiter Teil: 
Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem 
Bälkerrecht. 
§ 7. 1. Notwendigkeir der Kriegserklärung . 
J. Geschichtliche. Entwickelung der Kriegserklärung und Be— 
weis ihrer Notwendigkeit . . . 
1. aus der Praxis der Geschichte: des Altertums, 
des Mittelalters und besonders der Neuzeit 
2. durch die Thcorie 
a) Gegner der Kriegserklärung. Ihre Gründe: 
Unnütz, unwirksam, unilug. 
b) Anhänger der Kriegserklärung 
#) Nützlichkeits- und 
8) Rechtsgründe. 
II. Die Kriegserklärung im konventionellen Recht. Ent- 
stehung der Konvention: „Ueber den Beginn der Feind- 
seligkeiten“ . 
8 8. 2. Aeußere Formen der Kriegserklärung. 
Art. 1 der Konvention 
I. Die bisher gebräuchlichen Formen 
1. Die einfache, direkte Krieggerklärung 
2. Das Ultimatum. Seine Voraussetzungen 
3. Publikation eines Mamifestes 
4. Abbruch der diplomatischen Bezichungen 
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