82 2. Tl. Kriegserklärung u. Friedensschluß n. deutsch. Völkerrecht.
hatten. 1) Dadurch wird natürlich der ganze Wert der Kriegs-
erklärung vernichtet.
„De toutes les formes que peut reVetir la déclaration de
guerre, c'’est la plus nette, la plus précise et la plus conforme
également, à la Ccourtoisie internationale. Elle donne pour ainsi
dire à la lutte qui va suivre un caractère loyal, imposant,
conforme à la dignité des Etats et à l’importance d’'’un éVé-
nement décidant peut-étre de l’avenir des nations qui l'entre-
prennent.“)
2. Neben der direkten Kriegserklärung ist in der Praxis
des 19. Jahrhunderts die Erlassung eines sogenannten Ulti-
matums als einer eventuellen oder bedingten Kriegserklärung
üblich geworden. 32) Wie die einfache offizielle Kriegserklärung
muß auch das Ultimatum in klaren bestimmten Worten gefaßt
sein. Es unterscheidet sich von der ersteren dadurch, daß es
ohne Auseinandersetzung von Gründen an einen bestimmten Fall,
das Eintreten oder Nichteintreten eines bestimmten Ereignisses,
die Kriegsfolge anknüpft. Das Ultimatum ist die offizielle Be-
nachrichtigung von Regierung zu Regierung, daß die Weigerung,
die gestellten Bedingungen in der gesetzten Frist anzunehmen, als
Kriegsfall betrachtet werden wird.") Wie schon der Name
„ultimatum verbum“ sagt, enthält, sie die letzte Aufforderung
an den Gegner, den gestellten Bedingungen nachzugeben. Des-
halb ist sie nicht weiter diskutierbar und kann nur mit einem
vollen Ja oder Nein beantwortet werden. Bleibt die Antwort
ganz aus, so Kann gleichfalls nach Ablauf der Frist der Krieg
beginnen. 5)
1) So wurde beispielsweise der Kricg zwischen Serbien und Bulgarien am
14. November 1885, morgens 10 Uhr erklärt, während die serbischen Truppen bereits
seit 4 Stunden, von morgens 6 Uhr ab, in das bulgarische Gebiet eindrangen. — Im
Kriege zwischen Rußland und Japan 1901 wurde die japanische Kriegserklärung erst
am 10. 2. 04 abgegeben, während bercits 4 Tage vorher der erste Feindseligkeitsakt,
nämlich die Wegnahme des russischen Dampfers Rossia durch Admiral Togos Flotte,
stattgesunden hatte. 2) Bruyas, S. 134/35.
8) Vg9lL. Ullmann a. a. O., Lueder a. a. O.
4) Kein Ultimatum, sondern eine einfache Kriegserklärung liegt auch dann
vor, wenn die Kriegserklärung zwar unbedingt erfolgt, aber zugleich eine Darlegung
oder Auseinandersetzung ihrer Gründe enthält, wie die jüngste französische Kriegs-
erklärung an Preußen. Letztere war kein Ultimatum, sondern eine einsache Kriegs-
erklärung. Ebenso Lueder a. a. O. 5) Ebenso Bellat S. 89.