1833
bis
1834
1836
bis
1854
1837
1850
1838
128 Der sächsische Verfassungsstaat.
Erst diese Umgestaltungen seit 1831 ermöglichten den
dringend notwendigen Eintritt Sachsens in den Zollverein
nach dem Vertrage vom 24. März 1833, der, als in der
Neujahrsnacht 1833/34 alle Zollschranken in Mitteldeutsch-
land fielen, etwa 8200 Geviertmeilen mit 25 Millionen
Einwohner umfaßte, also über vier Fünftel Deutschlands
außerhalb Osterreichs. Damit verschwand die wirtschaftliche
Selbständigkeit der Einzelstaaten und machte der nationalen
Wirtschaftseinheit Platz, der Grundlage der künftigen poli-
tischen Einheit.
Das unerwartet rasche Aufblühen Sachsens trat zuerst
unter Friedrich August II. (1836—54) hervor. Wenn
die Landwirtschaft, aus ihren Fesseln befreit, von der Drei-
felderwirtschaft jetzt allgemein zur Fruchtwechselwirtschaft
überging, so fand die hochentwickelte sächsische Industrie im
Zollvereinsgebiet einen weiten Markt und ging mehr und
mehr zum Fabrik= und Dampfbetriebe über, der nun wieder
den Kohlenbergbau mächtig förderte. Damit verband sich
die Einführung der Dampfschiffahrt auf der Elbe 1837 und
die Erbauung der ersten Eisenbahnen, die zunächst noch
Aktiengesellschaften überlassen blieben (die Leipzig-Dresdner
Eisenbahn in ganzer Ausdehnung 1839 eröffnet). Seit
1850 traten daneben die elektrischen Telegraphen und die
Erleichterung des Postverkehrs durch die Briefmarke. Dem
gewaltig steigenden Verkehr gab die Münzkonvention von
1838 ein allgemein norddeutsches Zahlungsmittel in der
Annahme des preußischen Münzfußes (1 feine Mark Silber
— 14 Rtlr. = 20 Gulden rheinisch). In dem raschen An-
wachsen der Bevölkerung (1834— 55 von 1595000 auf
2 Millionen) trat der wirtschaftliche Aufschwung besonders
deutlich M#r
Dem entsprach eine neue Blüte der Kunst, die, den
nüchtern und geistlos gewordenen Klassizismus überwindend