1849
April
13.
Mai
26.
1850
Juni
132 Der sächsische Verfassungsstaat.
9. Mai). Eine harte Reaktion folgte. Die Vaterlands-
vereine, die meisten Stadtverordnetenversammlungen und die
Kommunalgarden wurden aufgelöst, viele Teilnehmer an
dem Aufstande zu Zuchthaus verurteilt.
Fern von diesem traurigen Bürgerkriege erneuerte die
sächsische Brigade, die im März 1849 unter dem General
von Heintz und begleitet von dem jugendlichen Prinzen
Albert zum Reichsheere nach Schleswig abgegangen war,
um dort den schon im März 1848 begonnenen Kampf der
Herzogtümer gegen die Einverleibung Schleswigs in Däne-
mark zu unterstützen, den alten sächsischen Waffenruhm im
Kampfe um die Düppeler Höhen am 13. April.
Nach der Niederwerfung der revolutionären Einheits-
bewegung versuchte Preußen durch das „Dreikönigsbündnis"
(Union) vom 26. Mai 1849 zunächst im Verein mit Sachsen
und Hannover dem außerösterreichischen Deutschland eine
bundesstaatliche Verfassung unter der Leitung Preußens zu
geben und übernahm im Dezember 1849 zusammen mit Öster-
reich die deutsche Zentralgewalt. Allein der Widerspruch Oster-
reichs gegen diesen preußischen Bundesstaat war so stark, der
Wille Friedrich Wilhelms IV., ihn durchzusetzen, so schwach,
daß Sachsen, dessen auswärtige Politik seit dem Februar
1849 der gewandte, aber unzuverlässige und eitle Freiherr
Ferdinand von Beust (geb. 1809) leitete, sich schon im
Februar 1850 wieder zurückzog und weder den Unions-
reichstag in Erfurt (März und April) noch den Fürstentag
in Berlin (Mai) beschickte. Als der „Widerstandslandtag“
trotzdem die weitere Teilnahme an der Union forderte, wurde
er am 1. Juni aufgelöst und am 3. Juni durch einen Staats-
streich die Wiederherstellung der alten Stände von 1831
verkündigt (die „reaktivierten Stände"), zugleich das Ver-
eins= und Versammlungsrecht sowie die Preßfreiheit be-
schränkt.