Die ersten Wettinischen Kurfürsten. 51
1443— 45 Kottbus und zwang 1448 die Polenz, ihm
die ganze Nieder-Lausitz gegen Erstattung der Pfand-
summe zu überlassen, so daß sich endlich 1451 der Kur-
fürst von Sachsen mit Hoyerswerda und Senftenberg be-
gnügen mußte.
Doch ein schwerer Rückschlag folgte auf diese Be-
strebungen der Wettiner und der Hohenzollern. Friedrich
von Sachsen mußte von dem gewaltigen hussitischen Böhmen-
könig Georg von Podjebrad (1457—71), der nach dem
Tode des Königs Ladislaus die Habsburger aus ihrem
Erbrechte verdrängt hatte und Böhmen zu einer gebietenden
Machtstellung erhob, im Vertrage von Eger 25. April 1459
(auf Grund eines unsicheren Kaufvertrags aus der wirren
Zeit nach dem Tode Heinrichs des Erlauchten) 63 meißnische
Städte und Schlösser (im und am Elbtale bis Pirna herab,
außerdem Colditz, Leisnig, Eilenburg u. a. m.) sowie das
meißnische Vogtland erblich zu Lehen nehmen, wofür die
böhmische Herrschaft Schwarzenberg (mit Platten und Gottes-
gab), die Georgs Tochter Sidonie (Zedena, Zdenka) dem
mit ihr schon damals verlobten Albrecht (dem Beherzten)
1464 als Mit
Entschädigung bot. Friedrich II. von Brandenburg aber
wurde nach kurzem Kampfe im Frieden von Guben Juni
1462 gezwungen, die Nieder-Lausitz wieder an Böhmen
herauszugeben, und behauptete (aber als böhmische Lehen)
nur Kottbus, Peitz, Teupitz, Bärwalde und das Anrecht
auf Beeskow und Storkow nach dem Aussterben der Biber-
steiner. Kurz nach diesen Entscheidungen starb Friedrich
der Sanftmütige nach einer glücklichen Ehe am 7. Sep-
tember 1464 in Leipzig, seiner Geburtsstadt, und hinter-
ließ seinen Söhnen Ernst und Albrecht seine Länder so,
daß Ernst das Kurland allein, die übrigen Gebiete mit
seinem Bruder bis 1485 gemeinsam regieren sollte.
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gift zubrachte, nur eine ganz ungenügende
1451
1459
1464
1462
1464