Die ersten Wettinischen Kurfürsten. 53
Hause Reuß; 1472 erkauften sie das schlesische Herzogtum
Sagan mit dem niederlausitzischen Priebus von Herzog
Johann dem Wilden, 1477, allerdings nur auf Wieder—
kauf (bis 1512), die niederlausitzischen Herrschaften der
Bibersteiner, Sorau mit Tribel, Beeskow und Storkow,
wobei alle diese Besitzungen freilich böhmische Lehen blieben.
In demselben Jahre zwangen sie die Stadt Quedlinburg
auf den Antrag ihrer Schwester, der Reichsäbtissin Hilde-
gard, ihre Schirmvogtei anzuerkennen; sie erreichten 1476
die Wahl Ernsts von Sachsen, eines Sohnes des Kur-
fürsten, zum Erzbischof von Magdeburg, 1480 zum Bischof
von Halberstadt ( 1513), und erwirkten 1482 die Wahl
seines Bruders Albrecht zum Erzbischof von Mainz
(r 1482), worauf auch das trotzige Erfurt sich 1483
ihrer Vogtei unterwerfen mußte. Endlich wurde Albrechts
des Beherzten Sohn Friedrich 1498 zum Hochmeister
des Deutschen Ordens gewählt (# 1510). Da außerdem
schon 1482 nach dem Tode ihres Oheims Wilhelms III.
(17. September), auch Thüringen den Brüdern zugefallen
war, so schien dem Hause Wettin bei der zunehmenden
Zerklüftung des Reichs eine große Zukunft sicher. Denn
es beherrschte unter verschiedenen Rechtstiteln Kursachsen,
das sehr vergrößerte Meißen, Thüringen, erhebliche Teile
der Nieder-Lausitz und sogar Schlesiens, Magdeburg und
Halberstadt, also ein meist zusammenhängendes Gebiet
vom Bober bis zur Werra, vom Erzgebirge bis an die
Mündung der Havel (vom preußischen Ordenslande ganz
abgesehen) und hatte damals die brandenburgischen Hohen-
zollern weit überflügelt.
Allein eben der Anfall Thüringens führte, besonders
auf den Betrieb Ernsts, trotz des entgegengesetzten Bei-
spiels, das der Kurfürst Albrecht Achilles von Branden-
burg 1473 mit der Dispositio Achillea über die Unteil-
1472
1477
1476
1480
1482
1483
1482