Full text: Sächsische Geschichte.

Die ersten Wettinischen Kurfürsten. 59 
die Sechsstädte auf dem Landtage den zweiten Stand neben 
den zu dem ersten verschmolzenen Herren, Rittern und 
Prälaten, fielen also ebenso schwer ins Gewicht wie das 
ganze übrige Land. Dadurch wurde auch Zittau völlig zur 
Ober-Lausitz gezogen, obwohl es kirchlich beim Erzbistum 
Prag verblieb und niemals förmlich einverleibt wurde. 
Der freieren Stellung der Sechsstädte zum Landes— 
herrn entsprach im Innern eine größere politische Bedeutung 
der Zünfte, namentlich der Tuchmacher. In Kamenz und 
Löbau bildeten sie seit 1377 neben dem Rate einen „Vor- 
rat“ (Gemeindevertretung), in Zittau saßen seit 1367 zwei 
Handwerksmeister im Rate (später vier), in Görlitz seit 
1401 drei. Heiße Zunftkämpfe in Bautzen, Görlitz, Kamenz 
und Zittau veranlaßten während des 15. Jahrhunderts 
das zuweilen blutige Einschreiten der landesherrlichen Ge- 
walt zugunsten des Rats. 
Die Nieder-Lausitz, mit der Ober-Lausitz in keiner 
engern staatsrechtlichen Verbindung als mit den übrigen böh- 
mischen Ländern, litt unter den fortgesetzten Verpfändungen, 
dem mehrfachen Herrschaftwechsel und dem Ubergange von 
großen Teilen an auswärtige Fürsten, vermochte also 
ihre alte Einheit nicht zu bewahren, entwickelte aber um 
so mehr die Macht der Stände seit der zweiten Hälfte des 
14. Jahrhunderts zu großer Stärke, nur daß in diesem 
verkehrsarmen und überwiegend slawischen Lande die Städte 
weniger selbständig wurden als in der Ober-Lausitz und 
nur vier von ihnen, Luckau, Guben, Lübben und Kalau als 
landesherrliche Städte den vierten Stand neben den drei 
obern Ständen, den Prälaten, Standesherren und Rittern, 
bildeten. Die Stände organisierten allmählich, da sie auch 
in der Zwischenzeit zwischen den Landtagen (in Lübben) 
durch Ausschüsse vertreten waren, eine ausgedehnte ständische 
Verwaltung neben der landesherrlichen. An deren Spitze
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.