1519
1520
1521
1523
1525
bis
1532
1526
68 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
am 28. Juni 1519 entschied, denn er half dadurch Deutsch-
land dem unnatürlichen spanisch-habsburgischen Weltreiche
einfügen, als dessen Glied es niemals auf Befriedigung
seiner drängenden nationalen Bedürfnisse zu rechnen hatte.
So vermochte er, nachdem Luther 1520 gebannt worden
war, zwar noch durchzusetzen, daß er auf dem Reichs-
tage von Worms nochmals gehört wurde (April 1521),
aber er konnte ihn nicht vor der Reichsacht bewahren, son-
dern nur vor ihren Folgen schützen, indem er ihn heimlich
auf die Wartburg bringen ließ (Mai 1521 bis März 1522).
Auch die Unterdrückung der radikalen „Schwarmgeister“ in
Wittenberg überließ er im wesentlichen Luther. Andrerseits
ließ er geschehen, daß dieser mit Hilfe der Gemeinden überall
in Kursachsen seine Reformen in Gang brachte, und deckte
sie mittelbar dadurch, daß das den abwesenden Kaiser ver-
tretende Reichsregiment in Nürnberg auf seine Veranlassung
hin jedes Einschreiten gegen Luther vermied. Freilich mußte
er noch erleben, daß Karl V. auch aus diesem Grunde die
Behörde 1523 auflöste, und verschied endlich mitten in den
schrecklichsten Katastrophen des großen Bauernkrieges, der
sein eignes thüringisches Land aufs schwerste traf, am 5. Mai
1525 auf seinem Jagdschlosse Lochau bei Torgau.
So hinterließ er seinem Bruder und Nachfolger
Johann dem Beständigen (1525—13532) die schwierige
Aufgabe, die völlig unhaltbar gewordenen Zustände neu
zu ordnen. Dieser schlug zunächst im Bunde mit Herzog
Georg und Landgraf Philipp von Hessen in der Schlacht
bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 den thüringischen
Bauernaufstand blutig zu Boden; darauf schloß er, sich ent-
schieden auf den Boden der neuen Lehre stellend, zu ihrem
Schutze im August 1525 mit Philipp und andern nord-
deutschen Fürsten ein Bündnis und erwirkte endlich auf dem
Reichstage zu Speier 1526 den Beschluß, der die Kirchen-