1521
bis
1525
70 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
16. August 1532, starb Johann der Beständige in Schweinitz
bei Torgau.
Während Herzog Georg das albertinische Sachsen im
Widerspruch mit der Stimmung breiter Volksschichten und
daher nicht ohne Gewaltsamkeit noch bei der alten Kirche
festhielt, brach diese auch an seiner Ostgrenze, in der Ober-
Lausitz, rasch zusammen. Die wachsende Aufregung, die
der rege Verkehr mit Wittenberg und Erfurt, scharfe soziale
Gegensätze in den Städten und schwere Volksnöte hervor-
riefen, zwang die meist widerstrebenden Natskollegien zuerst
in den größeren Sechsstädten (in Zittau 1521, Bautzen
1523, Görlitz 1525) die Predigt des Evangeliums zuzu-
lassen, dann die Reformation durch neue kirchliche Ord-
nungen, Einziehung der Kirchengüter und protestantische
Umgestaltung des Schulwesens selbst in die Hand zu nehmen.
Diesem Beispiele folgten die kleineren Städte und der größte
Teil des Adels. Nur das Bautzner Kapitel und die beiden
Landesklöster mit ihrer Umgebung blieben bei der römischen
Kirche. Die Umwandlung vollzog sich um so leichter, als
das Land ein hohes Maß von Selbständigkeit gegenüber
dem böhmischen Königtum genoß, die Städte und Grund-
herren das Patronat über die Pfarrstellen meist schon be-
saßen und die Autorität des neuen habsburgischen Herrscher-
hauses in dem größtenteils utraquistischen (hussitischen)
Böhmen noch viel zu unsicher war, als daß es zugunsten
der alten Kirche hätte einschreiten können. Da die Landes-
herrschaft katholisch blieb, so kam freilich auch keine ober-
lausitzische Landeskirche zustande; vielmehr standen die
Pfarreien und Patronatsherrschaften unverbunden neben-
einander (ohne Superintendenten).
Unter ähnlichen Umständen ging in denselben Jahren
53 auch die Nieder-Lausitz zum Luthertum über, zuerst Guben
(1520); nur das Kloster Reu--gelle blieb katholisch (bis zur