1541
bis
1553
1532
bis
1554
72 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
Ausbreitung gedeckt und beherrschte mit dem Übertritte
Brandenburgs im November 1539 unter Joachim II.
(1537—1571) und mit der „Zulassung" der Reformation
im Erzstift Magdeburg durch Erzbischof Albrecht (von
Brandenburg) 1541, das für die Hohenzollern und Wettiner
gleich begehrenswert war, den ganzen deutschen Nordosten.
Dieses ganze Ergebnis wurde in Frage gestellt durch
die bald wieder auflebende Feindseligkeit zwischen den
Ernestinern und Albertinern, seitdem in Dresden mit
Herzog Moritz (1541—53) ein Fürst ans Ruder ge-
kommen war, der, jung (geb. 1521), lebenslustig, leiden-
schaftlich, unternehmend, ehrgeizig und ohne religiöse Wärme,
zum Kurfürsten Johann Friedrich (1532—54), einem
körperlich und geistig schwerfälligen, kleinlichen, obwohl auf-
richtig frommen Herrn, schon in persönlichem Gegensatze
stand. Zunächst geleitet von Georg von Carlowitz, dem
alten Minister seines Oheims, dem kirchliche Fragen gleich-
gültig, das Wichtigste eine gesicherte Stellung des Herzog-
tums war, weigerte sich Moritz, obwohl Schwiegersohn
Philipps von Hessen, dem Schmalkaldischen Bunde beizu-
treten und geriet schon 1542 beinahe in offne Fehde mit
dem Kurfürsten, als dieser, nachdem er schon im Bistum
Naumburg einen evangelischen Bischof eingesetzt hatte, auch
das Amt Wurzen des gemeinsamen Bistums Meißen be-
setzte. Nur mit Mühe brachte (April 1542) Landgraf
Philipp einen Vergleich auf Teilung der weltlichen Ver-
waltung der Stiftsgebiete (Wurzen und Stolpen) zustande.
Noch gefährlicher wurde es, daß beide Fürsten seit 1543
in der Frage der Schirmherrschaft über die Stiftslande
Magdeburg und Halberstadt feindlich aufeinander stießen.
So begann sich Moritz schon seit 1542 den Habsburgern
zu nähern. Trotzdem führte er in seinem Lande mit Zu-
stimmung der widerstrebenden Stände die Einziehung der