Kursachsens Machthöhe und Kulturblüte. 87
gebenen Ämter (mit Ausnahme von Altenburg) an Kursachsen
verpfänden.
Außer diesem (erst 1660 ganz abgetretenen) Gebiet er—
warb August 1556—69 von dem verschuldeten Burggrafen
Heinrich VII. Reuß mit dem inhaltsleer gewordenen Burg-
grafenamte das 1547 verlorene Vogtland, aus dem er 1577
den neuen vogtländischen Kreis bildete. Dann nahm er
1570 den Besitz der verschuldeten „vorderortischen“ Linie
der Grafen von Mansfeld unter seine Verwaltung, zuerst
in Gemeinschaft mit den beiden andern Lehnsherrschaften,
den Stiftern Magdeburg und Halberstadt, dann durch Aus-
tausch mit Halberstadt (1573) und Verzicht auf seine Burg-
grafenrechte in Magdeburg (außer den vier Amtern Gommern,
Nanis, Elbenau und Plötzkau) 1579 allein. Endlich erwarb
er gemeinsam mit den Ernestinern gemäß der Erbverbrü-
derung von 1554 das schöne Erbe des Grafen von Henne-
berg nach dem Tode des letzten Grafen Georg Ernst 1583
(Schleusingen, Suhl, einem Teil des heutigen Sachsen-
Meiningen). Auch die Territorien der drei sächsischen Bis-
tümer fielen tatsächlich an Kursachsen, da Merseburg seit
1561, Naumburg seit 1562, Meißen seit 1581 nur sächsische
Prinzen als Administratoren „postulierte".
Augusts Reichspolitik nahm die entscheidende Wendung,
als die an seinem Hofe bisher herrschenden Philippisten
(Geheimrat Dr. Cracow, der Hofprediger Sagittarius und
der Leibarzt Dr. Peucer) 1574 ihre Stellung plötzlich ver-
loren und damit das ausschließliche Luthertum, dem die
Calvinisten gar nicht als Glaubensgenossen, sondern als
„Sakermenter“ (Sakramentsschänder) galten, auch in Kur-
sachsen zum Siege gelangte. Die 1577 im Kloster Bergen
bei Magdeburg festgestellte, 1580 als unbedingt bindende
Kirchenordnung verkündete Konkordienformel wurde zwar
von 86 lutherischen Reichsständen angenommen, aber sie
1556
bis
1569
1570
1688
1677