1620
1623
90 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates.
den Dreißigjährigen Krieg schon begonnen hatte. Die Wahl
des calvinistischen Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz
zum König von Böhmen unter Teilnahme aller böhmischen
Kronlande, also auch der beiden Lausitzen, im August 1619
entschied um so mehr den Anschluß Kursachsens an Ferdi-
nand, als Johann Georg jede Ausbreitung des Calvinismus
in seiner unmittelbaren Nähe ebenso verabscheute, wie die
Errichtung einer schrankenlosen Adelsherrschaft in den böh-
mischen Ländern und seine eigne Abhängigkeit von ihr wie
von einem calvinischen König als Inhaber zahlreicher böh-
mischer Lehen. Er übernahm daher 6. Juni 1620 von
Ferdinand gegen die Zusicherung der Glaubensfreiheit für
die Lutheraner in den habsburgischen Ländern und die Ver-
pfändung der Ober= und Nieder-Lausitz für seine Kriegs-
kosten den Auftrag, diese Gebiete und Schlesien für den
Kaiser als dessen Kommissar zu besetzen. Nach der Be-
setzung der Nieder-Lausitz im Juni und der Erstürmung von
Bautzen 2. Oktober 1620 gewährte er den Ständen beider
Länder Amnestie und Erhaltung ihrer Landcsverfassung,
während Ferdinand nach dem leichten Siege am Weißen
Berge bei Prag 8. November eine erbarmungslose politische
und kirchliche Reaktion über Böhmen und Mähren verhängte
und durch die Ubertragung der pfälzischen Kur an Maximi-
lian von Bayern Februar 1623 die Protestanten im Kur-
fürstenkollegium auf eine schwache Minderheit zurückdrängte.
Nur die beiden Lausitzen wurden durch die im „Immissions-
rezeß“ vom 13./23. Juni 1623 förmlich erklärte kursäch-
sische Pfandherrschaft vor jeder Reaktion geschüützt.
Als aber nun der Kaiser im Niedersächsisch-dänischen
Kriege (1623— .9) durch Tilly und Wallenstein ganz Nord-
deutschland seinem Machtgebot unterworfen hatte, und sein
Restitutionsedikt vom 6. März 1629 alle seit 1552 einge-
zogenen geistlichen Güter für die römische Kirche zurück-