Full text: Deutsches Kolonialblatt. II. Jahrgang, 1891. (2)

eutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs. 
herausgegeben in der Kolonial,Abtheilung des Ausmärtigen Amte. 
  
I. Jahrgang. Ferlin, 15. März 1891. Uummer 6. 
Tieic Zeilschriit erscheint am 1. und 15. iedes Monals. Deiselben werden als Beihefle beigesügt die mindestens cinmal viertel. 
fürhis cricheinenden: „Mittheilungen von Forschung sreifenden und Gelehrlen ans den deutschen Schugebielen-, bereusae eben 
ir v. Danckelman. — Der Vierteljahrspreis für das Kolonialblalt mit den Mebesten. betränt. 3 Mark. Man 
ke bei allen Wott und Buchbondlungen. — Emsendungen und Anfragen sind an die König fche Hojbuchhandlung 
Ernsit Sienfrid Mittler und Sahn- Verlin SW2, Kochstraße 68—70, 8 rich 
  
  
Inhalt. Die Kaiser Wilhelms-Land-Plant Gesellschaft —. 115. — Vorschriften, betressend die von 
dem Gouverneur von Deutsch- Sst- Afrika zu fuhrende FJlagg und das ihm gegenüber von der 
aiserlichen Marine zu beobachtende Ceremoniell S. 116. — Weschluß, betressend Uebertragung 
konsularischer Beiugnisse an den Kaiserlichen Kanzler Schmiele S S. 117. Beschluß, betressend Ver- 
ösientlichung der Eintragungen in das Handeloregister des Schutzgebietenr“ der Neu-Guinca-Kompagnie 
S-. 117. — Statistik des Waarenverkehro mit den deutschen Schutzgebieten S. 117. — Personalien 
S. 121. — Schifföbewegungen S. 
Nichtamtlicher Theil. Sllaim. Nachrichten S S. 12 Postalische und Schiffs-Nachrichten 
S. 122. — Münzen für Deutsch- Ost— Afrika S. 128. — Ein Sari von Emin Pascha über die Hülfs- 
quellen der Aecquatorialprovin;, S S. 128. — Von den Milstonen in den Schubgebieten S. 132 — 
Anzahl der Werhen im sümeitafrikanischen Schutzgebiet S. 13 Wasserbeschaifung in Südwest= 
A#rika S. 1 — Die Beschlüsse der Brusseler Antistlaverei: ienn und die Vereinigten Staaten 
von ndi S. 136. — -ibpxt. des gelben Fiebero in Bonny S. 136. Litterarische Besprechungen 
S. 137. — Litteratur-Verzeichniß S. 138. — Anzeigen. 
  
Amtlicher Theil. 
Gesetze; Derordnungen der Reichsbehörden. 
In Gemäßheit des Artilels 35 des Statuts der Kaiser Wilhelms-Land-Plantagen- 
Gesellschaft („Deutsches Kolonialblatt“ 1891, S. 78) in Verbindung mil § 10 des Gesetzes, 
beiressend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (N. G.-Bl. 1886, S. 75), ist der 
Kaiserliche Wirkliche Legationsrath I)r. Rettich zum Kommissar des Neichskanzlers für die 
gedachte Gesellschaft bestellt worden. 
Die Kaiser Wilhelms-Land Plantagen-Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 
Zweck der Gesellschaft ist, im Schutzgebict der Neu-Guinea-Kompagnie in der Sidsec 
Grundbesitz zu erwerben und zu verwerthen, Land= und Plantagenwirthschaft, namentlich 
Kalao und Kasseeplantagen, auch gewerbliche Unternehmungen und Handelsgeschäfte, welche 
damit in Verbindung stehen, zu betreiben. 
Das Grundkapital ist zunächst auf 500 000 Marl festgesetzt und in 1000 Antheile zu 
je 500 Mark getheilt. 
Für die Verbindlichleiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das 
Gesellschaftsvermögen. 
Die Direktion vertritt die Gesellschaft nach außen in allen Rechtsgeschäften und sonstigen 
Angelegenheiten derselben, einschließlich derjenigen, welche nach den Gesetzen eine Spezial-Vollmacht 
ersordern. 
Sie besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern; der Aussichtsrath ernennt dieselben 
und lann auch die elwa ersorderliche Stellvertretung anordnen. Die Ernennung der Mit- 
glieder der Direktion und der Stellvertreter geschieht zu gerichtlichem oder notariellem Protololl; 
die Namen der Ernannten sind öffentlich bekaunt zu machen.
	        
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