112 1611 330—331.
August29. Titels der Refutationsschrift zu vereinbaren, ihn dracken und bei
nächster frankfurter Herbstmesse verbreiten zu lassen. Signatum
Rotenburg uf der Tauber den 19. augusti im jahr 1611.
Mb., 119,2, f. 218; Kpt. von Hausmann mit Zusätzen von Camerariss. — Sig-
Unionsacta, tom. X., f. 408; württembergisches Original.
August29 331. Erster Nebenabschied des Unionstages zu Rotenburg.
Der Administrator der Kurpfalz bat den Unierten nicht nur durch
die Nachschrift seines zweiten Ausschreibens sondern auch in der Propo-
sition des Unionstags berichten lassen, dass bei künftigem K urfürstentag
einige Punkte beraten werden sollen, an denen nicht nur den uniertea
sondern allen evangelischen Ständen gelegen sein möchte, weshalb er
darüber der Unierten Gutachten begehrt, damit er sich darnach zum
Besten der Union richten kann.
Diese Punkte sind: 1. Der Kaiser könnte seit den Veränderungen
in Böhmen für sich selbst oder auf Erinnerung einiger Beichsständ
auf den Gedanken kommen, seine Residenz ins Reich zu verlegen;
wie sollen sich die Unierten dazu stellen, zumal in diesem Fall und
wegen der Abtretung der Königreiche und Erbländer an den König
der Unterhalt des Kaisers den Reichsständen zufallen würde? 2. Der
Kaiser und einige Stände dürften auf BReassumtion des vorigen oder
Bewilligang eines neuen Reichstags dringen; was erfordert hiebei die
Notdurft der Union? 3. Was ist beim Justizpunkt zu bedenken?
4. Wie ist den Gravamina abzuhelfen ?
Die Gedanken der Unierten waren zu 1.: Man darf es nicht dahin
kommen lassen, dass der Kaiser seine Residenz im Reich anstellt;
denn der Unterhalt für ihn würde den Reichsständen zuwachsen, die durch
die vielfältigen Steuern und durch das von den bösen Räten des
Kaisers verursachte Kriegswesen ohnehin ganz ausgemattet sind und
unmöglich eine weitere wahrscheinlich dauernde Belastung auf sich
nehmen können. Da noch andere Inkonvenientien sich daraus ergeben
möchten, besonders dass die Gesandten des Papstes und Spaniens
noch mehr heraus nach Deutschland kommen und ihre Praktiken
noch stärker üben würden, so mögen sämtliche Kurfürsten dahin sahen,
dass die Verlegung der Residenz verhindert und damit zugleich verhütet
werde, dass, wenn der Vergleich zwischen dem Kaiser und dem König
nicht zu stande käme oder nicht gehalten würde, „sedes belli“ ın
das Reich gezogen werde. — Zu 2.: Die Unierten wissen nichts
von einer Prorogation des 1608 zerschlagenen Reichstags und
glauben daher nicht, dass die Kurfürsten eine solche Beassumtion,
wenn sie von ihnen begehrt würde, zulassen sollen; sie sollen
auch wenn möglich den Konsens zu einem neuen Reichstag
verweigern oder die weltlichen Kurfürsten sollen es wenigstens
dabin richten, dass bei einem künftigen Ausschreiben der „punctus
iustitiae und gravaminum“ allen andern vorgezogen und vor dessen
ı Vgl. F. Stieve, Kampf um Donauwörth, S. 423.