Toklo ist der bei Weitem einflußreichsie und mäch-
tigste Bakoko-Häuptling; nachdem er sich auf Guade
und Ungnade unterworfen hat, ist der Friedensschluß
mit den übrigen Bakokodörfern noch in diesen Tagen
zu erwarten. Die Heäuptlinge von Ndogomniye,
Ndogomongo und Mongo ma Nyo haben durch Mis-
sionar Schüler bereits darum gebeten.
Der mit den genannten Häuptlingen abgeschlossene
Friedensvertrag hat folgenden Wortlaut:
Kamerunn, den 14. Dezember 1892.
Vor dem Unterzeichneten erschienen heute:
1. King Toko von Bona Ngan,
2. Häuptling Ngango von Pungo Sungo,
3. Häuptling Janje aus Janjedorf
und erklären:
Der Krieg mit dem Kaiserlichen Gouvernement
hat uns so furchtbare und bedeutende Verluste zu-
gefügt und uns in so überaus bitteres Elend gestürzt,
daß wir, in die äußerste Nothlage gedrängt, es vor-
ziehen, statt im Busch elend zu Grunde zu gehen
—. was uns bei längerer Fortdauer des gegenwär=
tigen Zustandes mit Gewißheit droht —, uns dem
Kaiserlichen Gouvernement auf Gnade und Ungnade
zu unterwerfen. "
Wir bekennen unser Unrecht in vollem Umfange,
bitten, Gnade für Recht ergehen lassen zu wollen
und uns den Frieden wieder zu schenken.
Es wurde darauf folgendes Abkommen getroffen:
J.
Die erschienenen Bakoko-Häuptlinge schwören Ur-
sehde und versprechen feierlich, Frieden zu halten
und fortab Niemanden im Haudel auf dem Sannaga
und dessen Nebenarmen zu stören.
II.
Als Kriegsentschädigung gestellen Toko, Ngango
und Janje binnen zwei Wochen von heute 28 Arbeiter,
und zwar die ersieren Beiden je zehn, Lehterer acht.
Diese Arbeiter werden auf ein Jahr unentgeltlich im
Gouvernementsdienst arbeilen gegen freie Verpflegung.
Die von den drei Genannten zu gestellenden Arbeiter
müssen eingesessene Bakokos von Vona Ngan bezw.
Pungo Sungo und Janjedorf sein.
Außerdem liefern die drei Häuptlinge binnen drei
Monaten 11 Kanus und zwar Toko und Janje je
drei, Ngango fünf.
Innerhalb sechs Monate von heute haben Toko
acht, Ngango fünf und Janje vier manncsgroße
Elefantenzähne beim Gonvernement abzuliefern.
III.
Den Erschienenen wird die Erlaubniß ertheilt,
mit ihren Leuten auf ihre alten Wohnsitze am Ufer
des Sannaga zurückzukehren und sich dort wieder
anzusiedeln. i
Es wird den Erschienenen eröffnet, daß sie im
Falle nochmaligen Ungehorsams die härtesten Strafen
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zu gewärtigen haben, für den Fall künftigen Wohl-
verhaltens aber auch des nachdrücklichsten Schutzes
seitens des Kaiserlichen Gonvernements von Kamerun
sich gewiß halten dürften.
. V.
Die Kriegsgefangenen werden bis zur Erfüllung
der zu II. aufgeführten Verpflichtungen in Sicher-
heitshaft behalten.
VI.
Toko verpflichtet sich, unter den von ihm zu ge-
stellenden zehn Arbeitern den Diwuta und Milkue
dem Gouvernement zur Verfügung zu siellen.
Vorgelesen, verdolmetscht, genehmigt, unterkreuzt:
Handzeichen + des Toko.
Handzeichen + des Ngango.
Handzeichen + des Janie.
Verhandelt wie oben.
Der Kaiserliche Kanzler i. V.
gez. Wehlan.
Die Handelsverhältnisse am vicioria-yansa.
Von Lieutenant Herrmann, Stationschef von Bukoba.
I. Der Export umfaßt Elfenbein und aus Usn-
kuma auch Vieh, und ging bis jetzt ausnahmslos
nach der Küste unseres Schutgebietes. Die seit Be-
sebung Ugandas durch die Engländer gemachten Ver-
suche, alles aus englischem Gebiet stammende Elfen-
bein nach Mombasa zu leiten, sind wegen der
schlechten und unsicheren Masai-Ronte auf Schwierig-
keiten gestoßen. Das Elfenbein geht zur Küste ent-
weder über Tabora oder auf den direkteren Routen
der Wasukuma (siehe meine Skizze der Karawanen-
straßen vom Victoria-Nyansa).“) Die Hauptstraßen
sind folgende: 1. Von Tabora zum Südende des
Sees nach Mwansa, Kagehi und Masansa. Nach
Zerstörung des Letzteren (arabische Kolonie) durch
Emin Pascha ist dicse Straße bedeutungslos. 2. Die
direkte Straße der Wasukuma, entweder über Usongo
nach Muhalala (Stokes' Weg) oder Usiha, Wembere-
Steppe, Ugogo (Tsheregesas Weg). 3. Von Tabora
westlich um den See herum, jetzt die Hauptstraße.
Sie passirt erst das Gebiet der Wasumbus, eines
Wanyamwesi-Stammes, der von jeher sehr unter-
nehmungslustig war und weit über Unyoro hinaus
handelt (siehe Reichard, Handel der Wasumbus mit
Katanga).
Diese Straße führt bei der französischen Missions-
station Ushirombo vorbei durch Usui nach Karagwe.
Dann theilt sie sich, je nachdem der Kagera in
Kituntu, Kitangule oder Nsungesi passirt werden
soll. Die beiden ersten Fähren führen durch Buddn
nach Uganda und Unyoro, die letztere nach Nkole
*) Siehe Kolonialblatt Nr. 3 vom 2. Februar 1893
Seite 60.