Full text: Deutsches Kolonialblatt. IV. Jahrgang, 1893. (4)

Toklo ist der bei Weitem einflußreichsie und mäch- 
tigste Bakoko-Häuptling; nachdem er sich auf Guade 
und Ungnade unterworfen hat, ist der Friedensschluß 
mit den übrigen Bakokodörfern noch in diesen Tagen 
zu erwarten. Die Heäuptlinge von Ndogomniye, 
Ndogomongo und Mongo ma Nyo haben durch Mis- 
sionar Schüler bereits darum gebeten. 
Der mit den genannten Häuptlingen abgeschlossene 
Friedensvertrag hat folgenden Wortlaut: 
Kamerunn, den 14. Dezember 1892. 
Vor dem Unterzeichneten erschienen heute: 
1. King Toko von Bona Ngan, 
2. Häuptling Ngango von Pungo Sungo, 
3. Häuptling Janje aus Janjedorf 
und erklären: 
Der Krieg mit dem Kaiserlichen Gouvernement 
hat uns so furchtbare und bedeutende Verluste zu- 
gefügt und uns in so überaus bitteres Elend gestürzt, 
daß wir, in die äußerste Nothlage gedrängt, es vor- 
ziehen, statt im Busch elend zu Grunde zu gehen 
—. was uns bei längerer Fortdauer des gegenwär= 
tigen Zustandes mit Gewißheit droht —, uns dem 
Kaiserlichen Gouvernement auf Gnade und Ungnade 
zu unterwerfen. " 
Wir bekennen unser Unrecht in vollem Umfange, 
bitten, Gnade für Recht ergehen lassen zu wollen 
und uns den Frieden wieder zu schenken. 
Es wurde darauf folgendes Abkommen getroffen: 
J. 
Die erschienenen Bakoko-Häuptlinge schwören Ur- 
sehde und versprechen feierlich, Frieden zu halten 
und fortab Niemanden im Haudel auf dem Sannaga 
und dessen Nebenarmen zu stören. 
II. 
Als Kriegsentschädigung gestellen Toko, Ngango 
und Janje binnen zwei Wochen von heute 28 Arbeiter, 
und zwar die ersieren Beiden je zehn, Lehterer acht. 
Diese Arbeiter werden auf ein Jahr unentgeltlich im 
Gouvernementsdienst arbeilen gegen freie Verpflegung. 
Die von den drei Genannten zu gestellenden Arbeiter 
müssen eingesessene Bakokos von Vona Ngan bezw. 
Pungo Sungo und Janjedorf sein. 
Außerdem liefern die drei Häuptlinge binnen drei 
Monaten 11 Kanus und zwar Toko und Janje je 
drei, Ngango fünf. 
Innerhalb sechs Monate von heute haben Toko 
acht, Ngango fünf und Janje vier manncsgroße 
Elefantenzähne beim Gonvernement abzuliefern. 
III. 
Den Erschienenen wird die Erlaubniß ertheilt, 
mit ihren Leuten auf ihre alten Wohnsitze am Ufer 
des Sannaga zurückzukehren und sich dort wieder 
anzusiedeln. i 
Es wird den Erschienenen eröffnet, daß sie im 
Falle nochmaligen Ungehorsams die härtesten Strafen 
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zu gewärtigen haben, für den Fall künftigen Wohl- 
verhaltens aber auch des nachdrücklichsten Schutzes 
seitens des Kaiserlichen Gonvernements von Kamerun 
sich gewiß halten dürften. 
. V. 
Die Kriegsgefangenen werden bis zur Erfüllung 
der zu II. aufgeführten Verpflichtungen in Sicher- 
heitshaft behalten. 
VI. 
Toko verpflichtet sich, unter den von ihm zu ge- 
stellenden zehn Arbeitern den Diwuta und Milkue 
dem Gouvernement zur Verfügung zu siellen. 
Vorgelesen, verdolmetscht, genehmigt, unterkreuzt: 
Handzeichen + des Toko. 
Handzeichen + des Ngango. 
Handzeichen + des Janie. 
Verhandelt wie oben. 
Der Kaiserliche Kanzler i. V. 
gez. Wehlan. 
Die Handelsverhältnisse am vicioria-yansa. 
Von Lieutenant Herrmann, Stationschef von Bukoba. 
I. Der Export umfaßt Elfenbein und aus Usn- 
kuma auch Vieh, und ging bis jetzt ausnahmslos 
nach der Küste unseres Schutgebietes. Die seit Be- 
sebung Ugandas durch die Engländer gemachten Ver- 
suche, alles aus englischem Gebiet stammende Elfen- 
bein nach Mombasa zu leiten, sind wegen der 
schlechten und unsicheren Masai-Ronte auf Schwierig- 
keiten gestoßen. Das Elfenbein geht zur Küste ent- 
weder über Tabora oder auf den direkteren Routen 
der Wasukuma (siehe meine Skizze der Karawanen- 
straßen vom Victoria-Nyansa).“) Die Hauptstraßen 
sind folgende: 1. Von Tabora zum Südende des 
Sees nach Mwansa, Kagehi und Masansa. Nach 
Zerstörung des Letzteren (arabische Kolonie) durch 
Emin Pascha ist dicse Straße bedeutungslos. 2. Die 
direkte Straße der Wasukuma, entweder über Usongo 
nach Muhalala (Stokes' Weg) oder Usiha, Wembere- 
Steppe, Ugogo (Tsheregesas Weg). 3. Von Tabora 
westlich um den See herum, jetzt die Hauptstraße. 
Sie passirt erst das Gebiet der Wasumbus, eines 
Wanyamwesi-Stammes, der von jeher sehr unter- 
nehmungslustig war und weit über Unyoro hinaus 
handelt (siehe Reichard, Handel der Wasumbus mit 
Katanga). 
Diese Straße führt bei der französischen Missions- 
station Ushirombo vorbei durch Usui nach Karagwe. 
Dann theilt sie sich, je nachdem der Kagera in 
Kituntu, Kitangule oder Nsungesi passirt werden 
soll. Die beiden ersten Fähren führen durch Buddn 
nach Uganda und Unyoro, die letztere nach Nkole 
  
*) Siehe Kolonialblatt Nr. 3 vom 2. Februar 1893 
Seite 60.
	        
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