Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  23.—31.)  69

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Beteiligung  Sr.  Kaiserlichen  und  Königlichen
  Hoheit  des  Kronprinzen  an  den  Regierungsgeschäften.
Vom  21.  März  1888.

Es  ist  Mein  Wunsch,  daß  Ew.  Kaiserliche  und  Königliche  Hoheit  Sich
mit  den  Staatsgeschäften  durch  unmittelbare  Beteiligung  an  denselben  vertraut
  machen.  Zu  diesem  Zwecke  beauftrage  Ich  Ew.  Kaiserliche  und  Königliche
  Hoheit  mit  der  Bearbeitung  und  Erledigung  derjenigen  zu  Meiner
Entscheidung  gelangenden  Regierungsgeschäfte,  welche  Ich  Ew.  Kaiserlichen
und  Königlichen  Hoheit  zuweisen  werde,  und  sind  die  dazu  erforderlichen
Unterschriften  in  Meiner  Vertretung  von  Ew.  Kaiserlichen  und  Königlichen
Hoheit  zu  vollziehen,  ohne  daß  es  für  die  einzelnen  Fälle  einer  jedesmaligen

besonderen  Ordre  zur  Ermächtigung  bedarf.

Charlottenburg,  den  21.  März  1888.

Friedrich.

von  Bismarck.
An  des  Kronprinzen  Kaiserliche  und  Königliche  Hoheit.

23.  März.  (Bayerische  Abgeordnetenkammer.)  914,976.
als  freiwillige  Staatsbeiträge  werden  zu  Unterrichts=  und  Kirchenbauten,
  sowie  2.054.101  Mark  als  allgemeine  Staatsfinanzreserve  bewilligt.
  Schließlich  wird  das  gesamte  Finanzgesetz  in  Höhe  von
260.037.121    Mark,  welches  um  3.548.225  Mark höher  ist  als  der  Budgetentwurf,
  genehmigt.

23.  März.  (Minister-Konseil.)  Das  gesamte  Staatsministerium
  wurde  für  Mittag  zum  Kaiser  befohlen,  wo  unter  Vorsitz
des  Kaisers  der  erste  Minister-Konseil  stattfand.

26.  März.  (Sozialistengesetz  und  Legislaturperiode.)
Der  „Reichsanzeiger“  veröffentlicht  das  Gesetz  über  die  Verlängerung
des  Sozialistengesetzes  und  die  Verlängerung  der  Legislaturperiode
nach  Ablauf  der  gegenwärtigen.

29.  März.  (Ausfahrt  des  Kaisers.)  Zum  erstenmale
seit  seiner  Rückkehr  nach  Deutschland  unternimmt  der  Kaiser  eine
Spazierfahrt  im  Freien.  Die  Fahrt  ging  nach  12  Uhr  im  offenen
Wagen  vom  Schlosse  aus  gegen  Westend  aufs  Land.  An  der  Seite
des  Kaisers  saß  die  Kaiserin;  in  einem  zweiten  Wagen  folgten  ein
Adjutant  und  Sir  Morell  Mackenzie.  Die  Ausfahrt  dauerte  eine
Stunde.

31.  März.  (Amnestie-Erlaß):

Wir  Friedrich,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  etc.  wollen,
um  Unseren  Regierungsantritt  durch  einen  Akt  umfassender  Gnade  zu  be-zeichnen.
1.  allen  denjenigen  Personen,  welche  bis  zum  heutigen  Tage  wegen
Beleidigung  der  Majestät  oder  eines  Mitgliedes  des  Königlichen  Hauses
(§5  95,  97  des  Strafgesetzbuchs),  wegen  Verbrechen  oder  Vergehen  in  Bezug
auf  die  Ausübung  der  staatsbürgerlichen  Rechte  (§§  105  109  des  Strafgesetzbuchs),

  wegen  der  in  den  §§  110,  112,  113,  114,  115,  116  und  in
den  §§  123,  130,  130  a,  131  des  Strafgesetzbuchs  als  Widerstand  gegen  die