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Das Verfahren ist gebühren= und stempelfrei.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Segeben. lchillig Rhede, den 17. Februar 1893, an Bord Meines Panzerschiffes „König
ilhelm“
(L. 8.) Wilhelm.
Graf v. Caprivi.
Allgemeine Verfügung vom 20. Februar 1893, betr. die in den deutschen Schutz-
gebieten zu erledigenden Ersuchungsschreiben der Justizbehörden. (Just. Minist.-Bl. S. 59.)
Allgemeine Verfügung vom 20. Mai 1887 (Just.-Minist.-Bl. S. 10
Allgemeine Verfügung vom 1. Mai 1891 (Just.-Minist.-Bl. S. 1
In neuerer Zeit sind wiederholt Ersuchungsschreiben der nm welche in den Schutz-
gebieten zur Erledigung gebracht werden sollten, unmitkelbar und unter unrichtiger Adresse dorthin ge-
sandt worden.
Die Justizbehörden werden daher darauf aufmerksam gemacht, daß Ersuchungsschreiben der er-
wähnten Art nach Ziffer 7 der allgemeinen Verfügung vom 20. Mai 1887 (Just.-Minist.-Bl. S. 139)
dem Justizminister, in eiligen Fällen dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten einzureichen
sind, und daß die Bestimmungen über Zuständigkeit und dienstliche Bezeichnung der Behörden in den
Schutzgebieten aus der allgemeinen Verfügung vom 1. Mai 1891 (Just.-Minist.-Bl. S. 129) 7“) ersehen
werden können. Der dort gegebenen Zusammenstellung ist unter c für das deutsch-ostafrikanische Schutz-
gebiet hinzuzufügen:
der Nachtrag zur Dienstanweisung vom 12. Jannar 1891. Vom 25. Oktober 1891 (Central-
blatt für das Deutsche Reich S. 299).
den deutschen Schutzgebielen
vom
die Tcchtsverheinisse in Deutsch-
627 und 1891 1), sow
vom 12. Januar iedi Lulele
im
und
der Neu-
tetresfend
sowie
die Wa der
vom
139
Mien Ersuchens der Gerichts-
geräumigen Frist zu bemessen.
um Zwangsvollstreckungen in bürger-
von dem Prozehgericht zu erla en
behörde zu