180
Allstedt mit 5¼140
Einsdorf „ /140
Einzingen „ 140
Heygendorf „ 10/140
Landgrafroda „ 7/140
Mittelhausen „ 9/140
Niederröblingen „ 11140
Schaafsdorf „ 4140
Winkel „ 9%140
Wolferstedt „ 13/140
Kalbsrieth „ 140.
8. J. Vorstand.
Der Vorstand besteht aus vier Personen. Ein Vorsteher wird sofort von
dem Stadtrathe aus seiner Mitte gewählt, einer von dem Großherzoglichen
Justiz-Amte, in Vertretung der unmittelbaren Landgemeinden; die übrigen
beiden werden von und aus den Mitgliedern des Vereines (zu welchem je-
denfalls die Schultheißen sämmtlicher Landgemeinden nebst dem jedesmaligen
Gerichts-Direktor von Kalbsrieth beizutreten eingeladen werden sollen), durch
Stimmenmehrheit gewählt und von dem Großherzoglichen Justiz-Amte und
Stadtrathe bestätigt. (C. 3. a.)
8. 8. Normen der Einlagen.
Die Sparkasse nimmt Einlagen an von mindestens 5 Silbergroschen
bis zu 10 Thalern; jedoch darf der ganze Betrag eines Sparkasse-Buches
50 Thaler Kapital für eine Person nicht übersteigen.
8. 9. Verzinsung der Einlagen.
a) Die Einlagen werden mit drei Prozent verzinset.
b) Die Sparkasse verzinset die Einlagen nur für ganze Monate, d. b.
Alles, was im Laufe eines Monats angelegt ist, wird nur vom ersten Tage
des folgenden Monats an, und was im Laufe eines Monats zurückgezahlt
wird, nur bis zum Schlusse des vorhergehenden Monats verzinset.
#J#. 11. Aufkündigung und ZJurückzahlung der Einlagen 2c.
Die §. 8 bemerkten Einlagen werden auf Verlangen ganz oder theilweis
sogleich zurückgezahlt; außerdem muß auf je 10 Thaler eine vierzehntägige