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sprüchen, die sich auf ihr Gebiet beziehen, rechtzeitig
in Kenntniß zu seben, damit sie in der Lage sind,
ihre Rechte bei den Verhandlungen wahrzunehmen.
Das Gericht wird besonders ermächtigt, darüber
zu entscheiden:
1. ob der Häuptling der Bondelswarts Wilhelm
Christian das Recht hat, in dem Distrikt von
Mier Konzessionen zu verleihen,
ob David Philander die Verfügungsbefugniß
über das von ihm und seinem Volke in Besitz
genommene Gebiet hat,
.ob dem Bakalahari-Häuptling das Verfügungs-
recht über Gebietstheile des Distrikts von Mier
zusteht.
Landverleihungen und Konzessionen sollen un-
gültig sein,
1. wenn sie von einem Häuptling ohne ausdrückliche
Zustimmung seines Rathes ertheilt worden sind,
2. wenn sie auf betrügerische, sonstige unrechte
Weise oder ohne entsprechendes Entgelt erwor-
ben worden sind,
3. wenn es sich herausstellt, daß die Bedingungen,
unter welchen die Verleihungen stattgefunden
haben, nicht genügend erfüllt worden sind,
4. wenn es zweifelhaft ist, ob die Urkunden, auf
welche die Verleihungen gestützt werden, echt
sind oder ob die verleihenden Eingeborenen die
Bedeutung und Bestimmungen der Konzessionen
wohl verstanden haben, «
5. wenn durch die Anerkennung der Rechtsgültig-
keit der Konzessionen die Schaffung geeigneter
Landreserven für Eingeborene unmöglich gemacht
würde.
Ungültig soll ferner jede Bestimmung in den
Konzessionen sein,
1. durch welche eine Befreiung von Abgaben zu-
gesichert wird,
2. durch welche ein Monopol oder ein ausschließ-
liches Recht zu Handels-, Transport-, gewerb-
lichen und bergmännischen Unternehmungen
verliehen wird.
Das Gericht wird ermächtigt, Ansprüche, die für
zu umfangreich oder unangemessen befunden werden,
herabzumindern, sowie die Gegenleistungen und Be-
dingungen nach freiem Ermessen zu ändern.
Bevor der Rechtstitel über einen vom Gericht
anerkannten Landanspruch ausgefertigt wird, muß das
Land von einem hierzu ermächtigten Feldmesser auf
Kosten des Berechtigten vermessen werden.
DP
·#
Ueber die Entwickelung von Englisch= Avasaland
bringt das „Geographical Journal“ in seiner März-
Nummer einen Aufsatz von Mr. John Buchanan,
dem wir Folgendes entnehmen:
Das Land zerfällt in eine Reihe unzusammen-
hängender Plateaus von 2000 bis 4000 Fuß Höhe,
aus denen sich einzelne isolirte Bergketten erheben.
Die bedeutendsten Erhebungen sind auf dem rechten
Ufer des Shire das Kirkgebirge und auf dem linken
Ufer das Milanye-Gebirge, welch letzteres eine Höhe
von 9000 Fufß erreicht.
Wie der größte Theil von Ostafrika ist auch
Nyasaland von weiten Grassteppen durchzogen, auf
deren hartem, undurchlässigem Boden kein Baumwuchs
gedeiht. Diese Steppenregion ist durchaus unfruchtbar,
da der poröse Lateritboden die Feuchtigkeit nicht zu
halten vermag. Auf dem Plateau trifft man jedoch
häufig Senkungen und Terrainfalten an, die mit einer
starken Humusdecke bekleidet sind und in denen sich
das Wasser wie in einem Reservoir ansammelt. Diesc
überaus fruchtbaren Thäler, welche oft eine große
Ausdehnung haben, sind meist dicht bevölkert und
bebaut. Buchanan fand bei der Untersuchung des
Bodens in diesen Oasen unter der festen Oberdecke
einen vollständigen Sumpf, welcher auch in den
Sommermonaten nicht austrocknet und den Einge-
borenen gestattet, in einer Zeit, wo sonst überall in
Ostafrika Dürre herrscht, Getreide zu bauen; während
in der Regenzeit der Boden aufweicht und sich mit
einer so dichten Vegetationsdecke überzieht, daß es
unmöglich ist, in das verfilzte Buschwerk einzudringen.
Die Zahl der Regentage und die Regenmenge
variiren im Nyasaland beträchtlich. Im Shire-
Hochland betragen die Niederschläge in einem Jahre
durchschnittlich 52 Zoll, während sie in der Sceregion
80 Zoll meist noch übersteigen. Seit zehn Jahren
hat sich jedoch eine konstante Abnahme der Regen-
menge am Nyasa-See und ein allmähliches Aus-
trocknen des Shire-Flusses bemerkbar gemacht. In
16 Jahren hat der Shire keinen so niedrigen
Wasserstand gehabt als im Jahre 1891. Man hat
die Beobachtung gemacht, daß der Wasserstand des
Nyasßa-Sees ebenso wie der des Tanganyika all-
mählich zurückgeht: Buchanan erzählt, daß auch den
Eingeborenen am Nordende des Sees diese That-
sache bekannt sei und daß die älteren Leute behaup-
ten, daß Sandbänke, die jetzt zehn Fuß und mebr
über den Wasserspiegel hervorragen, früher von
Wasser bedeckt gewesen wären.
Ein anderer Theil vom Nyasaland ist mit lichtem
Steppenwald bedeckt, welcher jedoch meist nur Stämme
von 4 bis 12 Zoll Durchmesser enthält und sich nur
an wenigen Stellen zum Urwald verdichtet. Doch fehlt
es auch an Bau= und Nutzholz nicht. Am Ober-
und Unterlauf des Shire finden sich häufig Khaya
senegalensis, aus dessen Holz die Kanus geschnitzt
werden, und Gruppen einer Riesenakazie. In der Ge-
birgsgegend sind Erythrophloeum guinense, bessen
Rinde ein stark wirkendes Gift enthält, verschiedene
wilde Feigenarten und andere hochstämmige Bäume
sehr häufig. Neuerdings hat man im Milanye-
Gebirge in einer Höhe von 6000 Fuß eine Spezies
der Konifere gefunden, welche eine Höhe von 160 Juß
erreicht und an der Basis 6 Fuß im Durchmesser
hat. Da diese Stämme als Bauholz vorziglich
geeignet sind, so hat man den Versuch gemacht, sie