2. aus dem Reichspostgebiet nach den deutschen
Schußgebieten in Afrika 733 Stück zum Ge-
sammtbetrag von 85 545 Mark; nach Deutsch-
Neu-Guinea 19 Stück zum Gesammtbetrag von
4463 Markz; -
.imDurchgk-ugdurchdnsReichspoftgebietuach
den deutschen Schutzgebieten 12 Stück im Ge-
sammtbetrag von 1225 Mark; nach Deutsch-
Neu-Guinea 1 Stück zu 200 Mark.
An Telegraphenanstalten werden aufgeführt:
Bagamoyo, Dar-es-Saläm, Pangani, Saadani und
Tanga.
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A. A. A. A. A. . X. A.A. A. A. . E. A XA. A. A S. . A u. A. A. . . . A-‚A
(Nach Schluß der Redaktion eingegangen.)
Die Deutsche Kolonialverwaltung ist von zwei
schweren Verlusten betroffen worden. Nachdem eben
erst der verdienstvolle Sprachforscher Professor Dr.
v. d. Gabelentz einem Lungenleiden erlegen ist, hat
am 14. d. Mts. ein plötzlicher Tod den früheren
Missionsinspektor und jetzigen Lehrer des Suaheli
am Seminar für orientalische Sprachen Dr. Carl
Gotthilf Büttuer im noch nicht vollendeten
45. Lebensjahre weggerafft. Der in Ostpreußen als
Sohn eines Geistlichen geborene Herr Dr. Büttner
hat eine lange Reihe von Jahren als Missionar der
Rheinischen Missionsgesellschaft in Südwestafrika vor
Uebernahme der dortigen Schutzherrschaft durch das
Deutsche Reich gewirkt und bei Abschluß der Pro-
tektoratsverträge dem Leßteren sehr wichtige Dienste
geleistet. Im Interesse der Erziehung seiner Kinder
kehrte er Mitte der achtziger Jahre nach Deutschland
zurück und übernahm das Pastorat in Wormdith in
Ostpreußen. Kurze Zeit später vertauschte er diesen
Aufenthalt mit Berlin, wohin er als Inspektor der
in der Gründung begriffenen Missionsgesellschaft für
Ostafrika berusen wurde. Er leitete diese Gesell-
schaft mit Erfolg bis zu dem Augenblicke, wo bei
Gründung des Seminars für orientalische Sprachen
seine hervorragenden sprachwissenschaftlichen Kenninisse
ihn als besonders befähigt zum Lehrer des Suaheli
au diesem Institut erscheinen ließen. Eine nähere
Würdigung seiner Leistungen behalten wir uns für
eine der nächsten Nummern vor.
44 A. A.Pdá. A. u. u. E. A. E. S. . A A A AA A. A. A. A A. A „u .„r.
Tikkerarisce Besprechungen.
Veon dem „Geographischen Handbuch zur
dritten Auflage von Andrees Handatlas“
(Bielefeld und Leipzig, Velhagen & Klasing,
12 Lieferungen zu 60 Pf.)
580
behandeln die sechste und. siebente Lieferung Afrila.
Der allgemeine Theil giebt Kärtchen über die Vegetation,
die Verbreitung der Kulturpflanzen, den Verkehr und
über die Verbreitung des Mohammedanismus und
der Sklavenjagden. Auf S. 308 wird Togoland,
auf S. 309 Kamerun, auf S. 313 Deutsch-Südwest-
afrila und auf S. 321 Deutsch-Ostafrika besprochen.
Manche von den hier gebrachten Notizen sind von
den Ereignissen überholt worden. Unrichtig sind die
Angaben, daß der Kommissar (ieht Landeshauptmam)
für Togo dem Gouverneur von Kamerun unterstehe,
und daß die deutsche Kolonialgesellschaft für Süd-
westafrika die Gerichtsbarkeit in Deutsch-Südwestafrika
ausübe. Kamernn und Togo sind administrativ
selbsiindig, nur in Beziehung auf die Rechtspflege
fungirt der Gouverneur von Kamerun als Ober-
richter für beide Schutzgebiete; die Gerichtsbarkeit
in Deutsch-Südwestafrika wird durch den Landes-
hauptmann und dessen Vertreter ausgeübt.
Afrikanische Skizzen von Friedl Martin,
Wirklicher Königlich Bayerischer Rath (München
1894, J. Lindauersche Buchhandlung —
Schöpping. Mk. 2,50).
In den ersten drei Kapiteln schildert der Ver-
fasser seine Reise nach dem Kongo und den Kongo
Hinauf bis zu den Stanleysällen; der Anhang, welcher
die Rapporte hierüber enthält, ergänzt diesen Theil.
Das vierte Kapitel handelt von der Vorgeschichte und
Entstehung des Kongostaates und dessen künftigen
Aussichten. Der Verfasser, der nicht eben günstig
von dessen Zukunft spricht, tritt hier lebhaft für Zoll-
freiheit ein. Aus den Erfahrungen, die er nament-
lich in Asien gesammelt hat, zieht er Schlüsse nicht
nur auf das von ihm bereiste Land, sondern auf
ofrikanische Kolonien überhaupt. Wir glauben, daß
diese Verallgemeinerung zu weit geht. Friedlicher
Handel ist nicht überall von vornherein möglich,
oft muß der Kaufmann durch den Soldaten, der
natürlicherweise etwas Soldatenwirthschaft mit sich
bringt, geschützt werden. Goethe hat gesagt: „Krieg,
Handel und Piraterie, dreieinig, sind sie nicht zu
trennen", und daß auch die Lettere noch die Küsten
besucht, wenn auch nicht unter schwarzer Flagge,
dafür mögen die eigenen Worte des Verfassers
citirt werden (auf S. 13): „Einige Läden (in Dakar)
zeigten in ihren Auslagen die gewöhnlichen Schund-
waaren, die an solchen Orten stets als - Articles de
Parise den Inländern zum Kaufe angeboten werden.“
In seinem Schlußgutachten kommt Herr Martin
übrigens auf die vielfach vertretene Ansicht hinaus,
daß es Eisenbahnen sind, welche das Innere Afrikas
kulturfähig machen werden.