Full text: Deutsches Kolonialblatt. V. Jahrgang, 1894. (5)

Inhalts-Derzeichniß. 
(Die am Schluß stehenden Zisfern bezeichnen die Seitenzahlen.) 
Gesehe, Prrordnungen, Erlalle und Bekannt- 
machungen der Reichsbeörden und Behörden 
in den deutschen Schungebieken. 
Allgemeines. 
Allerhöchste Verordnung, betressend die Ver- 
waltung der Schutzgebiete, vom 12. Dezember 1894 
Amtsbezirken. Verordnung, betressend die Bildung 
von zwei — im südwestafrikanischen Schuygebiete 
Veerdigung. Runderlaß des Staatssekretärs des 
Reichs-Marine-Amts, betresfend — von Marine= 
Angehörigen im Auslande 
Dienstzeit. Verfügung des Neichskanzlers, betressend 
Doppelrechnung der — der in den Schutzgebieten 
von Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika an- 
gestellten Landesbeamten. ..... 
Meldungetr.Vetordnung,-betressend—ber 
aus den Schutzgebieten nach der Heimath be- 
urlaubten Angestellten. . 
Rilitärpflichtiger. Verordnung, betressend unter= 
suchung — Deutscher seitens der Aerzte in den 
Schutzgebieten 
Lechtspflege. Verordnung, betressend bie Negelung 4 
der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den 
Schutzgebieten nicht gehörigen Theilen der deutjchen 
Interessensphären in Afrika- . 
—.— Eintheilung der Stationen u. s. w. in Juris- 
diktionsbezirke 
Sendungen. Verordnung, betressend — botanischen, 
goologischen, geologischen u. s. w. Inhalls aus den 
deutschen Schutzgebieten . 
IccftcherungdesPrwatgepacks der Beamten und 
Militärs der Schutzgebiete . 
VerwaltungVerordnung,betreffend die Negelung 
der — und Rechtspflege in den zu den Schutz- 
gebieten nicht gehörigen Theilen der deutschen 
Zrnteressensphären in Afrika 
Ostafrika. 
Ausschank und Verkauf geistiger Getränke. Ver- 
ordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, betr. den 
Begrenzung. Runderlaß des Kaiserlichen Gouver= 
neurs an sämmtliche Bezirksämter und die Stationen 
AUpwapwa, Kilossa, Kisaki, Masinde und Moschi, 
betreffend eine genauere Begrenzung der einzelnen 
Bezirksämter und Innenstationen . 
647 
S 
50 
122 
265 
  
Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeamten 
siehe unter Allgemeines. 
Eigenthumserwerb an Grundstücken. Verordnung 
des Kaiserlichen Gonverneurs, betresfend — vom 
1. September 1891 (siehe auch Grundeigenthum) 
Elfenbeinausfuhr. Nachweisung der — aus 
Deutsch-Ostafrika im Rechnungsjahre 1893/94. 
Erbschaftssteuer. Verordnung des Kaiserlichen 
Gouverneurs, betresfend Erhebung einer — und 
die Regelung von Nachlässen Farbiger . 
Feuerwaffen. Verordnung des Kaiserlichen Gou= 
verneurs, betressend Abänderung und Ergänzung 
der Verordnung vom 9. Juli 1892 über die Ein- 
führung von 
Grenzen. Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs 
an alle Bezirksämter, Bezirksnebenämter und 
250 
401 
41 
Stationen, betressend Festsetzung der Grenzen der 
565 
einzelnen Bezirke ......... 
Grundeigenthum. Verordnung des Kaiserlichen 
Gouverneurs, betreffend die Enteignung von. 
—.— Allerhöchste Verordnung, betressend die Rechts- 
verhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch- 
Ostafrika (siehe auch Eigenthumserwerb) 
Hafenordnung für den Hafen von Dar-es-Salüm 
Handel siehe Statislik. 
Kriegsflagge. Führung der — seitens der Schut- 
truppe für Deutsch-Ostafrika (siehe auch Neics 
kriegsfslagge) 
Nachlaßregulirung siehe Erbschaftssteuer. 
Natural-Abgabe. Runderlaß des Kaiserlichen 
Gouverneurs an sämmtliche Innensiationen, be- 
tressend Erhebung einer · . 
Palmwein siehe Tembo. 
Postverkehr. Vereinbarung, betressend den — nach 
den Innenstationen. . 
Quarantäne-Ordnung für das deussch- etrzi 
nische Schutzgebitt 
—.— Nunderlaß des Kcifertichen Gonverneurs an 
sämmtliche Dienststellen in Dar-es-Saläm, sowie 
an die Bezirks, und Bezirksnebenämter, betreffend 
Rechtspflege. Ernennung von Beisitzern der Kaiser- 
lichen Gerichte für Deutsch-Ostafrika 
—.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in dem 
Schutzgebiete während des Geschäftsjahres 1893. 
Rechtsverhältnisse. Verordnung, betreffend die 
— der Landesbeamten in Deutsch-Ostafrika 
99, 
270 
. 389 
180 
99 
445 
189 
220
	        
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