Inhalts-Derzeichniß.
(Die am Schluß stehenden Zisfern bezeichnen die Seitenzahlen.)
Gesehe, Prrordnungen, Erlalle und Bekannt-
machungen der Reichsbeörden und Behörden
in den deutschen Schungebieken.
Allgemeines.
Allerhöchste Verordnung, betressend die Ver-
waltung der Schutzgebiete, vom 12. Dezember 1894
Amtsbezirken. Verordnung, betressend die Bildung
von zwei — im südwestafrikanischen Schuygebiete
Veerdigung. Runderlaß des Staatssekretärs des
Reichs-Marine-Amts, betresfend — von Marine=
Angehörigen im Auslande
Dienstzeit. Verfügung des Neichskanzlers, betressend
Doppelrechnung der — der in den Schutzgebieten
von Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika an-
gestellten Landesbeamten. .....
Meldungetr.Vetordnung,-betressend—ber
aus den Schutzgebieten nach der Heimath be-
urlaubten Angestellten. .
Rilitärpflichtiger. Verordnung, betressend unter=
suchung — Deutscher seitens der Aerzte in den
Schutzgebieten
Lechtspflege. Verordnung, betressend bie Negelung 4
der Verwaltung und Rechtspflege in den zu den
Schutzgebieten nicht gehörigen Theilen der deutjchen
Interessensphären in Afrika- .
—.— Eintheilung der Stationen u. s. w. in Juris-
diktionsbezirke
Sendungen. Verordnung, betressend — botanischen,
goologischen, geologischen u. s. w. Inhalls aus den
deutschen Schutzgebieten .
IccftcherungdesPrwatgepacks der Beamten und
Militärs der Schutzgebiete .
VerwaltungVerordnung,betreffend die Negelung
der — und Rechtspflege in den zu den Schutz-
gebieten nicht gehörigen Theilen der deutschen
Zrnteressensphären in Afrika
Ostafrika.
Ausschank und Verkauf geistiger Getränke. Ver-
ordnung des Kaiserlichen Gouverneurs, betr. den
Begrenzung. Runderlaß des Kaiserlichen Gouver=
neurs an sämmtliche Bezirksämter und die Stationen
AUpwapwa, Kilossa, Kisaki, Masinde und Moschi,
betreffend eine genauere Begrenzung der einzelnen
Bezirksämter und Innenstationen .
647
S
50
122
265
Dienstzeit. Berechnung der — der Landesbeamten
siehe unter Allgemeines.
Eigenthumserwerb an Grundstücken. Verordnung
des Kaiserlichen Gonverneurs, betresfend — vom
1. September 1891 (siehe auch Grundeigenthum)
Elfenbeinausfuhr. Nachweisung der — aus
Deutsch-Ostafrika im Rechnungsjahre 1893/94.
Erbschaftssteuer. Verordnung des Kaiserlichen
Gouverneurs, betresfend Erhebung einer — und
die Regelung von Nachlässen Farbiger .
Feuerwaffen. Verordnung des Kaiserlichen Gou=
verneurs, betressend Abänderung und Ergänzung
der Verordnung vom 9. Juli 1892 über die Ein-
führung von
Grenzen. Runderlaß des Kaiserlichen Gouverneurs
an alle Bezirksämter, Bezirksnebenämter und
250
401
41
Stationen, betressend Festsetzung der Grenzen der
565
einzelnen Bezirke .........
Grundeigenthum. Verordnung des Kaiserlichen
Gouverneurs, betreffend die Enteignung von.
—.— Allerhöchste Verordnung, betressend die Rechts-
verhältnisse an unbeweglichen Sachen in Deutsch-
Ostafrika (siehe auch Eigenthumserwerb)
Hafenordnung für den Hafen von Dar-es-Salüm
Handel siehe Statislik.
Kriegsflagge. Führung der — seitens der Schut-
truppe für Deutsch-Ostafrika (siehe auch Neics
kriegsfslagge)
Nachlaßregulirung siehe Erbschaftssteuer.
Natural-Abgabe. Runderlaß des Kaiserlichen
Gouverneurs an sämmtliche Innensiationen, be-
tressend Erhebung einer · .
Palmwein siehe Tembo.
Postverkehr. Vereinbarung, betressend den — nach
den Innenstationen. .
Quarantäne-Ordnung für das deussch- etrzi
nische Schutzgebitt
—.— Nunderlaß des Kcifertichen Gonverneurs an
sämmtliche Dienststellen in Dar-es-Saläm, sowie
an die Bezirks, und Bezirksnebenämter, betreffend
Rechtspflege. Ernennung von Beisitzern der Kaiser-
lichen Gerichte für Deutsch-Ostafrika
—.— Uebersicht der gerichtlichen Geschäfte in dem
Schutzgebiete während des Geschäftsjahres 1893.
Rechtsverhältnisse. Verordnung, betreffend die
— der Landesbeamten in Deutsch-Ostafrika
99,
270
. 389
180
99
445
189
220