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Muster c.
N
Anmeldung,
betreffend
die Abstempelung ausländischer Werthpapiere, welche vor dem 1. October 1881
ausgegeben sind und spätestens am 29. December 1881 zur Abstempelung vorgelegt
werden.
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umgehend specificirten ausländischen
Werthpapiere, welche vor dem 1. October 1881 ausgegeben sind, und ist damit einverstanden, daß dem Ueber-
bringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werth-
papiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers
dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll.
, den 1881.
Name
Des Einreichers Stand
Wohnort.
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten ausländischen Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerbehörde über-
geben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt
werden. Die Abstempelungsbehörde behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser
Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
, den 1881.