Volltext: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6a. (6a)

212 Auhlonds moralische Kraftquellen. Schuldotationsgesetz für Hannover. 
Phantasie als eine sehr schwache und entfernte, vor allem aber dem Bauer als eine noch 
weniger Gutes verheißende erscheinen muß. Der polnische Bauer hat sich in dem Auf- 
Kande von 1863 nach dem vielfachen Seugnis der Injurgentenführer selbst aus Furcht 
neutral, wo er nicht fürchtete, feindlich gegen die Insurrektion verhalten. Ich glaube nicht, 
daß er den Versicherungen, welche ihm neuerdings von der demotkratischen Partei der 
Emigration zugeben mögen, vertraut, glaube vielmehr, daß er in einem Kriege, auf dessen 
Würfeln die Wiederherstellung Polens stände, sich für die Regierung, die ihm Eigentum 
gegeben hat, ebenso schlagen würde wie der französische Landmann 1792 für die Re- 
volution, welche ihm die Aationalgüter verkauft hatte. Es scheint mir, daß der Gedanke 
der moskowitischen Dartei, Polen mit dem rufsischen Landsturme oder der kaukasischen 
Miliz zu überschwemmen, nicht aus einer ruhigen Prüfung und einem erkannten Bedürf- 
nisse, sondern aus phantastischen Conjecturen? jener Partei hervorgegangen ist. Man 
wird dessen nicht bedürfen. 
Um einen richtigen Totaleindruck von Ew. pp. Berichte m bewahren, mußte ich nach 
beendeter Lektüre mir noch einmal zurückrufen, was in der ersten Hälfte desselben von den 
vermehrten Verkehrsmitteln, den aufgeschlossenen Quellen des Nationalreichtums, den 
neuen Elementen moralischer Kraft gesagt ist. Diese Urtheile unterschreibe ich aus voller 
Ueberzeugung, begründet auf eigne Anschauung der dortigen Verhältnisse. Diese werdenden 
Kräfte aber kommen einer jeden, auch einer ungeschickten rufsischen Regirung zu Gute ulnd 
werden von ihr im Salle des Bedürfnisses mit der landesüblichen, wie Sie historisch richtig 
sie nennen, „Suworow'schen“ Brutalität verwerthet werden“. 
Archiv für Polikik und Geschichte, Jg. 1923z, S. 77 f. 
1022. Schreiben an den Oberpräsidenten von Hannover 
Grafen zu Stolberg-Wernigerode. 
[Kongept von der Hand des Vortragenden Rats Wagner.)] 
Berlin, den 16. Jonuar 1868. 
Seitens eines der aus Hannover berufenen MWitglieder des Herrenhauses ist mir außer- 
amtlich die Mitteilung gemacht worden, daß das gegenwärtig dem Landtage vorliegende 
Schuldotationsgesetz für die Drovinz Hannover unzweckmäßig und überflüssig sei und aus 
verschiedenen Gründen eine nicht unbedeutende Mißstimmung bervorrufen werde. 
Überflüssig soll jenes Gesetz um deswillen sein, weil die Cinkommensverbältnisse der 
hannoverschen Lehrer erst vor kurzem, und zwar in einer Weise geordnet seien, daß die 
Minimalsätze über die in dem neuen Schuldotationsgesetze in Aussicht genommenen hinaus- 
gingen. 
Als unzwerkemäßig wird dasselbe bezeichnet, weil die Beitragspflicht in dem neuen 
Gesetz auf das Kommunal priny#ip baliert sei, während sie in Hannover jur Seit nach 
dem Sosietätsprinzip reguliert sei. 
* 0 tast! Consecturen“ elgenhändige Korrektur Bismarcks. Wuch der vorauk- 
gebende Vee E E einige kleinere Korrekturen und Zujätze seiner Hand. 
« Die beiden letzten Sätze elgenböndiger Zusatz Bismarcks an Stelle eines längeren Passus Buchers.