Falls von dem im ersten Absatz dieses Artikels
vorbehaltenen Recht Gebrauch gemacht wird, ist keine
Entschädigung dafür verschuldet.“
Art. 2.
Diese Verordnung tritt am Tage der Veröffent-
lichung in Kraft.
Gegeben zu Paramaribo, den 29. April 1897.
Tonckens.
Dandel Gabuns im Jahre 1896.“)
Die Handelsverhältnisse sind in Gabun im letzten
Jahre recht schwierige gewesen, was auf starken
Wettbewerb der Kaufleute unter sich zurückzuführen
ist. Sämmtliche Verkaufspreise von Waaren sind
gesunken, theilweise um 50 pCt. Trot dieser großen
Preisermäßigungen sind aber die Preise für Löhne,
Lebensmittel und Aehnliches dieselben geblieben und
fallen demnach doppelt ins Gewicht. Es ist auch
keine Aussicht vorhanden, daß das laufende Jahr in
dieser Hinsicht einen Wandel schaffen wird.
Rothholz ist in nennenswerthen Mengen in
Gabun zu haben, hat aber sehr unter den niedrigen
Preisen in Europa gelitten. Schließlich deckte Roth-
holz kaum noch die Fracht. Infolgedessen wurde
versucht, von Gabun Mahagoni auszuführen, das
einen guten Markt fand.
Im Ogowe hatte sich zu Anfang des Jahres
das Geschäft recht gut angelassen. Indeß wurde
durch einige Firmen Vorschuß (trust) an die Ein-
geborenen in größeren Summen gegeben und so für
die nicht Vorschuß gebenden Firmen das Geschäft
lahm gelegt.
Das vom Ogowe kommende Gummi elastikum
bielt sich fest im Preise.
Ebenholz erlitt dagegen einen Abschlag von
etwa 2 Mark für 50 kg und zog erst gegen Ende
des Jahres etwas an.
Elfenbein erfuhr gegen Mitte des Jahres eine
kleine Besserung, doch ist an diesem Artikel nichts zu
verdienen, weil der Einkauf sich sehr hochstellt und
außerdem noch, ebenso wie für Gummi elastikum,
ein Ausfuhrzoll von 7 pCt. erhoben wird. Als Ein-
heitspreise für die Berechnung der Ausfuhrzölle
wurden angesetzt
vom 1. Januar bis Ende Juni 1896:
Lmmi crlastikum .... 3, ranlen für 1 K
Elfenbein von o bis 3gr * - für 1 s
1
–——
i-s
1 OD%
. 68 18 und mehr 19 - -
vom 1. Jull bis Ende Dezember 1896:
Gummi elastiium 3,50 Franken für 1
Elfenbein. . von gti bis z1 kg. 9.50 - - 18
.8Sug u. mehr 11225 1
*) Aus dem D. Handels-Archiv 1897 II, S. 485.
614
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis Ende
Juni 1897 gelten folgende Preise:
Lummi glastiium 38 Franken für 1 kg
Ellen nbe
.. von 4 u - : 1.
.. - r*— m- 17,00 * 1.5
3 Mayumba wurde hauptsächlich Mahagoni
ausgeführt. In Ngowe, Sette Cama und Loango
befinden sich deutsche Firmen nicht. Von Ngowe und
Sette Cama kommt hauptsächlich Gummi elastikum
einer geringeren Qualität, sogenannter Flake rubber,
welcher in Europa nicht beliebt ist und siets sehr
niedrige Preise erzielt.
Loango, welcher Platz ein Ausgangspunkt für
Karawanen nach dem Ubang war, hat durch die
Eröffnung der Kongoeisenbahn von Matadi nach
Leopoldville an Verkehr verloren. Die für die
französischen Stationen am Ubang bestimmten Waaren
werden durch die Chargeurs Réeunis-Dampsschiffe
direkt bis Matadi befördert, gehen von dort mit der
Eisenbahn nach Leopoldville und weiter per Dampf-
schiff nach Brazzaville.
Durch diese Transportweise werden nicht unbe-
deutende Ersparnisse erzielt, ganz abgesehen davon,
daß die Waaren im Innern auch in besserem Zu-
stande eintreffen.
Als neue Verkehrsverbesserung ist jetzt eine Tele-
graphenlinie von Maynmba nach Loango gelegt
worden. Die Taxe beträgt 5 Centimes für das Wort,
mindestens aber einen Franken. Diese Linie soll bis
Gabun fortgesetzt werden.
Ein erwähnenswerther Punkt ist noch das Ein-
senden von Mustern und Preislisten seitens europkischer
Häuser an schwarze Händler. In der Kolonie giebt
es keine bedeutenden, selbständigen schwarzen Händler,
wie z. B. an der Goldküste. Es sind einige selb-
ständige schwarze Händler vorhanden, von denen aber
keiner kreditfähig ist. Im Falle einer Bestellung
durch diese ist unbedingt auf Einsendung des Rech-
nungsbetrages zu bestehen, wenn man keine Verluste
erleiden will. Bedeutendere Geschäfte sind überhaupt
mit diesen Leuten nicht zu machen.
Eine Aufforderung zur Einsendung von Produkten
gegen dafür versprochene Waarenlieferung ist ganz
zu verwerfen. Häufig sind derartige Briefe an
schwarze Angestellte von europäischen Häusern ge-
kommen; hierdurch werden solche Leute oft in Ver-
suchung geführt, die nöthigen Produkte ihren Herren
zu stehlen, was Verwickelungen hervorruft.
Die Ausfuhr von Gabun in den Jahren 1895
und 1896 betrug:
1895 1896
kg kg
Rothholz 77 472 812 206
Ebenholz u. 2w zus 1 633 326 —
Ebenholz allein — 1 875 323
Mahagoni allen — 991 516
Piassawa 1758 1 346
Palmkerne 878 117 778254