Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

Togo. 
Der der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft über- 
wiesene Gerichtsassessor Dr. Gleim ist Mitte No- 
vember in Klein-Popo angelangt. 
Der in den Dienst der Kaiserlichen Landeshaupt- 
mannschaft getretene Gärtner Warnecke reist dem- 
nächst dorthin ab. 
  
  
Lüdwestafrika. 
Der Oberlandmesser Dürrling und der Thierarzt 
Dr. Vogt sind im Herbst v. Is. in Tsoakhaubmund 
angekommen. 
  
Marsyall-- Inseln. 
Der als Regierungsarzt für die Jaluitgesellschaft 
verpflichtete I#r. Bartels wird demnächst nach seinem 
Posten abreisen. 
achrichten aus den deulschen Schungebieken. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder theilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Drutsch-Plfafrika. 
Lendung von Haturalien. 
Dem Königlichen Museum für Naturkunde ist 
eine von dem Lieutenant Schnorrenpfeil und dem 
Kompagnieführer Fromm zusammengebrachte Samm- 
lung zoologischer Gegenstände eingesandt worden, 
und zwar: 
1 Säugethier und 67 Vogelbälge. 
Die Konservirung der Thiere war recht gut. 
In wissenschaftlicher Beziehung waren sie willkommen. 
Die Vögel enthielten einige seltene Raubvögel, deren 
Vorkommen in jenem Schutzgebiet bisher noch nicht 
nachgewiesen war. 
Togo. 
Bendung zoologischer Gegenstände. 
Dem Königlichen Museum für Naturkunde ist 
am 28. Oktober v. Is. eine von dem Stationsleiter 
Grafen Zech in Kete zusammengebrachte Sammlung 
von zoologischen Objekten zugegangen. 
Die Sammlung bestand aus: 
2 Eidechsen, 10 jungen Fröschen, 9 Reptilien- 
eiern, 3 kleinen Fischen, 55 Schmetterlingen, 8 Raupen 
in Spiritus, 120 Käfern, 24 Hemipteren, 203 Ortho- 
pteren, 37 Hymenopteren und 14 Spinnen einer Art. 
Die Konservirung war meistens gut, nur die Fische 
sind vertrocknet und theilweise von Insekten zerfressen. 
Die Insekten enthalten mancherlei Interessantes, 
3. B. unter den Orthopteren mehrere Exemplare des 
seltenen Ocnocerus Bol. und einige wahrscheinlich 
neue Käferarten. 
Drutsch-Südweltafrika. 
Ueber eine Aenderung der Jagdverordnung 
berichtet der Kalserliche Landeshauptmann 
Windhoek unterm 15. Oktober 1896 Folgendes: 
Einem allgemein empfundenen Bedürsniß Rech- 
nung tragend, ist die Jagdverordnung vom 4. Januar 
1892 dahin abgeändert, daß die Schonzeit für 
Strauße bis zum 30. November ausgedehnt wird 
und der §#9 in Wegfall kommt. 
aus 
  
Durch letzteren ist bewirkt worden, daß der 
Federnhandel des Schutzgebietes beinahe lahmgelegt 
ist. Die Jagd auf Strauße wird fast nur von 
Hottentotten und Buschleuten ausgeübt und diese 
suchen, da der Handel mit Jagdbeute, welche ent- 
gegen den Bestimmungen der Jaygdverordnung ge- 
wonnen, nach dem §9 mit Strafe bedroht ist — 
weibliche Straußenfedern dürfen überhaupt nicht in 
den Handel kommen, auf eine Auswahl der Federn 
durch die Händler wollen sich aber die Eingeborenen 
nicht einlassen —, die Federn über die Grenzen des 
Schußgebiets zu schmuggeln und Munition dafür 
einzutauschen. Dieser Schmuggel= und Tauschhandel 
ist und wird noch jetzt besonders an der Nordgrenze 
nach dem portugiesischen Gebiete und an der Südost- 
grenze nach den englischen Handelsplätzen in der 
Kalahari betrieben. Ein Abfangen der die Straußen= 
jagd betreibenden Eingeborenen wird nur in den 
wenigsten Fällen gelingen, da sie in den ärmsten 
und trockensten Gebieten sich aufhalten und ihnen 
bei ihren Schmuggelgängen ihre große Landeskenntniß 
zur Seite steht. 
Durch die Aufhebung des §#9k ist besonders den 
Feldhändlern Gelegenheit geboten, den Handel mit 
Straußenfedern wieder in ihre Hände zu bekommen 
und über die Häfen des Schutgebietes zu leiten. 
Es liegt dies sehr im Interesse der hiesigen Handels- 
welt und dürfte auch für die Verwaltung neue 
Einnahmen bringen, da Straußenfedern nachträglich 
mit einem Ausfuhrzoll von 4 Mark für das Kilo- 
gramm in den Zolltarif aufgenommen sind. 
Andererseits ist auch zu hoffen, daß, wenn die 
Eingeborenen die erbenteten Federn wieder bei den 
„hiesigen Händlern absetzen können, der Munitions= 
schmuggel über die Landesgrenzen erheblich abnehmen 
wird. 
  
Landwirthschaftliches. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann berichtet aus 
Windhoek unter dem 21. Oktober 1896 Folgendes: 
Auf dem im Juli dieses Jahres in Seeis statt- 
gehabten Versteigerungstermin von Beutevieh habe 
ch die Gründung einer Art landwirthschaftlichen 
Vereins, welcher sich zunächst die Hebung der Viehzucht 
zur Aufgabe zu stellen hätte, in Anregung gebracht. 
—
	        
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