Full text : Der Belagerungszustand

32  Darlehen  —  Diebstahl.

Darlehen  nicht  empfangen.  XXIX,  396.  Darlehen  unter
Handelsleuten;  Kompetenz.  IXI,  393.

Datum,  sicheres,  im  deutschen  Prozesse.  XXVI,  60.  Zurückweisung
  einer  Privaturkunde  im  Gebrauche  gegen
Dritte  wegen  Mangels  eines  sicheren  Datums.  XXI,  85.

Debitverhandlungen  in  Verlassenschaftsakten.  Rechtsmittel
  gegen  desfallsige  Verfügungen.  XXI,  166.

Defectus  citationis:  bessen  Beschränkung  als  Nullitätsbehelf
  durch  die  rechtskräftige  Abweisung  gewisser  Anträge
  auf  Verstattung  weiteren  Gehöres.  XXIV,  304

Defloration,  s.  Beischlaf.

Deklaration  vom  19.  März  1807,  die  der  k.  Souverainität
  unterworfenenen  Fürsten,  Grafen  und  Herren
betr.  Begriff  ber  erin  unter  lit.  H.  5  erwähnten
„Steuer.“  XXIII,

Deklaration  auf  19  Injurienklage,  s.  Injurien.

Delegatar:  dessen  Untüchtigkeit  zur  Zeugschaftsleistun
Betreff  der  vor  sich  gegangenen  Delegation.  XXVIII,

398.

2  ation:  praktische  Bemerkungen  zu  Art.  59  des  Gerichtsverfassungsgesetzes
  vom  10.  November  1861.  XXIX,
Deliberationsfrist:  zur  Erklärun  über,  den  Erbschaftsantritt
  (Bayerisches  Recht).  XXVI  «
S.  auch  Transmission.

Deliktsklagen:  ob  sie  im  unterfränkisch-aschaffenb
Kreise  auf  die  Erben  des  Thäters  passio  unbedingt  übergehen?
  bn

Depositen:  Bezunniß,  die  Deponirung  einer  Sache  zu
verlangen.  XXIII,  208.  Hastung  des  Staatsérars  für
gestohlene  Depositen.  XXI,  152.  Gerichtsstand  für  die
Klage  auf  Trrbfolgun  einer  gerichtlich  deponirten  Geldsumme.
  XXIV

Depositum,  s.  *..  depoeiti  4ireote.

Deserviten,  s.  Advokatengebühre

Destinatar:  dessen  Verhältniß  zu  bem  Frachtführer  und
Schiffer.  „274.

Deutschorden'  soes  Recht:  dessen  Vorschrift  über  die
Errichtung  der  Heirathskontrakte.  XXXIV,  202.  Geltung
  des  Ansbacher  Provinzialrechtes  für  Successionsfälle
der  Ehegatten  im  vormals  deutschorden'schen  Theile  von
Alesheim.  XXX,  240.  Desgleichen  von  Theilenhofen.

„91.

Devolution,  Devolutiveffelt  der  Berufung,  s.

Berufung.

Diebstahl:  von  mehreren  Personen  verabredet,  aber  nur
von  Einer  Person  ausgeführt.  XXI,  369.  Zu  Art.  276